Fernwärme: Gericht stoppt Aus für Kraftwerke

Paukenschlag im Streit über die Grazer Fernwärme: Die Energie Steiermark hat eine Verfügung gegen die Kraftwerksschließungen in Mellach und Werndorf erwirkt. Demnach muss eines der beiden Kraftwerke am Netz bleiben.

Der Verbund sieht vor, aus Kostengründen in der Steiermark zwei Kraftwerke zu schließen: Das erst 2011 eröffnete Gaskombikraftwerk Mellach wird eingemottet, das ölbefeuerte Fernheizkraftwerk Neudorf/Werndorf II wurde mittlerweile bereits vom Netz genommen - mehr dazu in Verbund mottet Kraftwerk Mellach ein (14.5.2014) und in Verbund-Spitze segnet Mellach-Schließung ab (20.5.2014).

Energie Steiermark: „Kein freundlicher Akt“

Der Vorstand der Energie Steiermark reagierte schon bei der Bekanntgabe dieses Vorhabens im Mai mit klaren Worten: „Das ist kein freundlicher Akt gegenüber der Steiermark. Es besteht eine eindeutige vertragliche Garantie des Verbundes vom Dezember 2013, dass die nötige Fernwärme für die steirischen Kunden im Großraum Graz bis zum Jahr 2020 gesichert geliefert wird“, so die Stellungnahme von Vorstandssprecher Christian Purrer und Vorstandsdirektor Olaf Kieser.

Das inkludiere, dass zusätzlich zu dem weiterhin in Betrieb bleibenden Steinkohlekraftwerk Mellach selbstverständlich dort aber auch eine entsprechende Reservekapazität - für den möglichen Fall einer Störung - zur Verfügung stehen müsse, so der Vorstand weiter. Ab 2020 übernimmt die Energie Steiermark gemeinsam mit Partnern die gesamte Fernwärmeproduktion und -lieferung für Graz.

Einstweilige Verfügung

Gespräche über eine Kompromisslösung waren zuletzt ergebnislos geblieben: Einen teilweisen Weiterbetrieb eines der Kraftwerke hätte sich der Verbund nur mit finanzieller Beteiligung der Steirer vorstellen können. Zu Monatsbeginn wandte sich die Energie Steiermark deshalb mit einer Schiedsklage ans Bezirksgericht Graz-West.

Laut einem Bericht der „Kleinen Zeitung“ erschien dem Richter die Argumentation der Energie Steiermark zumindest so plausibel, dass er einer einstweiligen Verfügung stattgab, die den Verbund nun verpflichtet, zwischen 15. September und 15. Mai zumindest eines der beiden zur Schließung vorgesehenen Kraftwerke betriebsbereit zu halten.

Der Beschluss, der unmittelbare Rechtskraft hat, kann vom Verbund zwar beeinsprucht werden, aufschiebende Wirkung hätte dieses Rechtsmittel aber keine. Beim Verbund wusste man laut dem Bericht am Mittwoch noch nichts von dem Urteil: „Eine Stellungnahme können wir erst abgeben, wenn wir den Beschluss zugestellt bekommen haben.“

Energie Steiermark: Streit noch nicht zu Ende

Die Energie Steiermark wiederum bestätigte den Gerichtsbeschluss: „Damit sind Versorgungsengpässe im Bereich Fernwärme für Graz auszuschließen“, sagte Sprecher Urs Harnik in der „Kleinen Zeitung“, wenngleich er einräumte, die rechtliche Auseinandersetzung mit dem Verbund sei damit noch nicht beendet.

Die einstweilige Verfügung wurde unter anderem mit der Begründung erlassen, dass die Heizsaison vor der Türe stehe und eine Entscheidung im Hauptverfahren nicht rechtzeitig komme. Sie gelte so lange, bis das eigentliche Schiedsverfahren abgeschlossen ist - gerechnet werde mit einer Dauer von einem Jahr.

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