Listerien-Prozess: Urteil möglicherweise am Freitag

Am Montag ist der Prozess rund um den mit Listerien verseuchten Quargel der oststeirischen Firma Prolactal fortgesetzt worden. Am Freitag soll es ein Urteil geben. Zuvor ist noch ein Sachverständiger am Wort, der berichten soll, ob es Versäumnisse gegeben hat.

Drei Verhandlungstage sind noch angesetzt - vorausgesetzt es kommen keine neuen Beweisanträge dazu, ist das Urteil für Freitag geplant. In den nächsten Tagen sind noch Sachverständige am Wort, dann folgen die Schlussplädoyers.

Sachverständiger am Mittwoch am Wort

Am Montag saßen nach einer kurzen Verhandlungspause wieder die fünf Angeklagten auf der Anklagebank. Neue Erkenntnisse gab es keine, es wurden in erster Linie Fragen zum bisherigen Prozess und zum Protokoll geklärt. Am Mittwoch soll ein Sachverständiger für das Gericht bewerten, wie viele Käseproben wie stark mit Listerien belastet waren und ob es Versäumnisse durch die Firma oder die Verantwortlichen gegeben hat.

Acht Menschen starben

Fünf Personen und die Firma Prolactal müssen sich wegen fahrlässiger Gemeingefährdung mit Todesfolge verantworten. 2009 und 2010 starben acht Menschen in Österreich und Deutschland, nachdem sie den mit Listerien verunreinigten Rohmilchkäse aus der Oststeiermark gegessen hatten.

Es folgten jahrelange Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen Hersteller, Mitarbeiter und Behörden. Die Behörden sprachen von Fehlern im Qualitätsmanagement von Prolactal und mehreren Nachlässigkeiten. Im Mai 2012 kam ein medizinisches Gutachten zu dem Schluss, dass bei sieben Konsumenten die Listeriose für den Tod zumindest mitverantwortlich war; mehr als ein Jahr später - im August 2013 - erhob die Staatsanwaltschaft Graz dann Anklage wegen des Verdachts der fahrlässigen Gemeingefährdung mit Todesfolge in sieben Fällen - mehr dazu in Chronologie des Listerien-Skandals (23.8.2013)

Schwere Mängel in der Qualitätssicherung

Heuer im Juni begann dann der Prozess. Unzählige Gutachten wurden vorgelegt. Es war von schweren Mängeln in der Qualitätskontrolle die Rede, weil etwa Proben eingefroren wurden, ohne dass zunächst die Höhe der Belastung getestet worden wäre. Ein Sachverständiger meinte, die Produkte hätten sofort zurückgerufen werden müssen - mehr dazu in Listerien: Gutachter spricht von „schweren Mängeln“ (10.7.2014).