Schwarze Sulm: Klage gegen Republik eingelangt

Die Klage der EU-Kommission in Sachen Schwarze Sulm ist eingelangt. Das Land bestätigt, dass gegen die Republik wegen Verstoßes gegen die Wasserrahmenrichtlinie geklagt wurde. Bis Ende Oktober muss eine Stellungnahme vorliegen.

Der Leiter der Umweltabteilung im Land Steiermark, Werner Fischer, bestätigt am Montag eine Aussendung der Grünen, wonach die EuGH-Klage Ende Juli eingelangt sei. Man sei jetzt zur Stellungnahme aufgefordert. Die Frist dafür läuft bis zum 28. Oktober. Bereits im April wurde bekannt, dass die EU-Kommission Österreich im Zusammenhang mit dem Kraftwerksbau an der Schwarzen Sulm klagen wird - mehr dazu in Schwarze Sulm: EU-Kommission klagt Österreich (16.4.2014).

Grüne: Baubescheid endlich aufheben

Die Europäische Kommission stelle in der Klage einmal mehr klar, „dass die steirische Landesregierung gegen die Bestimmungen der Wasserrahmenrichtlinie verstoßen hat und die nachträgliche Herabstufung der Gewässerqualität, wie sie im Sommer 2013 in einem Wasserrechtsverfahren durchgeführt wurde, nicht zulässig ist, da dies ebenfalls gegen unionsrechtliche Vorschriften verstößt“, so die Grüne Landtagsklubobfrau Sabine Jungwirth in der Aussendung. Beim Wasserkraftwerksprojekt an der Schwarzen Sulm seien die „klaren Ziele der Wasserrahmenrichtlinie falsch ausgelegt“ worden, so die EU.

Das Ergebnis der Klage ist aus Jungwirths Sicht „klar absehbar: Die Europäische Union wird Österreich meiner Meinung nach zu hohen Strafzahlen verurteilen“, so Jungwirth. Deshalb sei es einmal mehr Gebot der Stunde, dass der Landeshauptmann die Möglichkeiten des Wasserrechtsgesetzes nutzt und den Baubescheid.

Viele Verfahren am Laufen

In welcher Weise der Kraftwerksbau generell voranschreitet hängt auch noch von weiteren Prüfungen des Landes ab. Im Mai fand eine wasserrechtliche Verhandlung statt. Die Projektwerber wollen dem Naturschutzgebiet ausweichen – mehr dazu in Schwarze Sulm: Neuer Plan auf dem Tisch (20.5.2014). Diesbezügliche Verfahren würden noch laufen, so Werner Fischer.