Gemeindefusionen Thema für Politik und Richter

Mehr als 40 steirische Gemeinden sind gegen eine Gemeindefusion. Mit den Beschwerden der betroffenen Gemeinden befassen sich nun im Herbst die Verfassungsrichter. Die Landesregierung ist mit dem Thema in der Sitzung am Donnerstag beschäftigt.

Ab 1. Jänner wird die Zahl der Gemeinden in der Steiermark von aktuell 539 auf 287 reduziert. Während die meisten Gemeinden in den Fusionen kein Problem sehen, haben 41 Gemeinden Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof eingereicht.

Konkret geht es um die Beschwerden der Gemeinden Tauplitz, Pichl-Kainisch, Rohrmoos-Untertal, Pichl-Preunegg, Eisbach, Grambach, Raaba, Etmißl, Ganz, Parschlug, Tragöß und Waldbach.

VfGH mit zwölf Anträgen befasst

Die Verfassungsrichter werden in den nächsten Wochen über die Anträge von zwölf steirischen Gemeinden gegen die per Landesgesetz verfügte Fusion beraten. Sie sind ein großer Punkt in der Herbstsession des Verfassungsgerichtshofes, die am Donnerstag beginnt und am 11. Oktober endet.

Weil der Verfahrenskomplex zu den Fusionen besonders aufwändig sei und der Sachverhalt von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein kann, soll eine Entscheidung erst bis Jahresende vorliegen, hieß es vom Verfassungsgerichthof.

Stellungnahme vom Land gefordert

Und die Arbeit wird den Verfassungsrichtern auch in nächster Zeit nicht ausgehen. Die nächsten Beschwerden von Gemeinden werden schon demnächst zu bearbeiten sein. Hier geht es um die acht Gemeinden Etzersdorf-Rollsdorf, Preßguts, Gams bei Hieflau, Osterwitz, Trahütten, Saifenboden, Vogau und Zettling. Mit deren Einsprüchen befasst sich die Landesregierung.

Bevor die Verfassungsrichter die Anträge dieser Gemeinden prüfen können, wird eine Stellungnahme des Landes gefordert. In jedem einzelnen Fall wird auf etwa 30 Seiten ausgeführt, warum diese Fusionen aus Sicht des Landes notwendig sind. In einigen Fällen hat die Landesregierung bereits Stellungnahmen abgegeben - mehr dazu in Gemeindefusionen: Land nimmt weiter Stellung.

Landespolitiker zuversichtlich

Die zuständigen Landesregierungsmitglieder, Landeshauptmann Franz Voves (SPÖ) und Landeshauptmann-Stellvertreter Hermann Schützenhöfer (ÖVP) gehen davon aus, dass die Argumente des Landes auch vom Verfassungsgerichtshof anerkannt werden.

Die Gemeindestrukturreform wird zwar von ihren Gegnern juristisch bekämpft, die Namensfindung für die neuen Gemeinden ist aber ohne rechtliches Nachspiel erledigt worden. Die Bilanz: Einige Ausnahmen, einige Konflikte, aber meist ein Konsens - mehr dazu in Gemeindefusionen: Ringen um Ortsnamen und in Kapfenberg und Bruck überlegen Fusion.