Listerien-Prozess: Geschäftsführer verurteilt

Im Prozess um den Listerienquargel sind am Donnerstag in Graz die beiden angeklagten Geschäftsführer wegen schwerer Körperverletzung zu je 18 Monaten bedingt verurteilt worden. Die drei weiteren Angeklagten wurden freigesprochen.

Die fünf Angeklagten und die Firma Prolactal mussten sich am Grazer Straflandesgericht wegen schwerer Körperverletzung verantworten. Sieben Menschen starben laut Staatsanwaltschaft nach den Verzehr des verseuchten Käses, zehn weitere erkrankten schwer. Eines der mutmaßlichen Opfer fiel Anfang 2010 ins Koma, nachdem es offenbar den Käse gegessen hatte.

Teile der Anklage zurückgezogen

Am Donnerstag wurden die Urteile - früher als erwartet - gefällt. Die Aussagen von zwei medizinischen Gutachtern hatten eine Wende gebracht. Nach den medizinische Gutachtern begannen überraschenderweise sofort die Plädoyers, wobei der Staatsanwalt in drei Fällen die Anklage nur noch formal aufrechterhielt.

Listerien-Prozess

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Staatsanwalt: „Knalleffekt“

„Ein umfangreiches Beweisverfahren geht zu Ende“, eröffnete Ankläger Stefan Strahwald seinen kurzen Schlussvortrag in dem im Juni gestarteten Prozess. Der Staatsanwalt bezeichnete die Ausführungen der beiden medizinischen Gutachter als „Knalleffekt“. Es ging zu großen Teilen in dem Verfahren um Grenzwerte und ob diese eingehalten wurden oder nicht. In der Anklage war angeführt, dass die Firma Prolactal zumindest Ende 2009 einige stark mit Listerien belastete Chargen in Umlauf gebracht habe und damit für den Tod von sieben Personen und die Verletzungen von acht weiteren verantwortlich sei.

Gutachter: Keine Angaben über Keimzahl möglich

Sein Fall war einer von mehreren bei der Befragung der medizinischen Gutachter am Donnerstag vor Gericht. Der Staatsanwalt wollte von den Gutachtern wissen, ob sie ausschließen könnten, dass der Käse an der Erkrankung schuld war. Die beiden medizinischen Gutachter führten am Vormittag aus, dass sie über die tatsächliche Keimzahl im fraglichen Käse keinerlei Angaben machen könnten.

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Keine Beweismittel

Beweismittel gab es keine mehr, sämtliche Proben wurden entweder von den Konsumenten sofort selbst vernichtet oder - wie Proben im Krankenhaus - wurden nicht aufbewahrt. Am Mittwoch hatte eine Zeugin im Prozess geschildert, wie sie möglicherweise verseuchten Käse weggeworfen habe, und zwar auf Anordnung eines unbekannten Anrufers - mehr dazu in Listerien-Prozess: Verdächtiger Käse entsorgt.

Manager im Rollstuhl

Eines der mutmaßlichen Opfer fiel Anfang 2010 ins Koma, nachdem es offenbar den Käse gegessen hatte. Seitdem sitzt der ehemalige Manager im Rollstuhl. Am Prozesstag am Donnerstag ging es immer wieder um ihn, der auch im Gerichtssaal anwesend war. Der Betroffene sagte aus, er habe den Käse gegessen, sei danach ins Koma gefallen und habe eine Gehirnhautentzündung gehabt. Heute kann der Mann, der vor der Erkrankung Manager war, nur noch schwer sprechen. Seine betagten Eltern kümmern sich um ihn.

Urteil nicht rechtskräftig

Der Staatsanwalt forderte am Donnerstagnachmittag nur für die beiden Geschäftsführer eine Bestrafung. Die beiden hatten sich selbst schuldig bekannt, weil sie die Produktion trotz mehrerer Listerienfälle nicht eingestellt hatten. Für die drei weiteren Personen hielt er den Strafantrag nur formal aufrecht, zur Firma Prolactal äußerte er sich nicht. Die beiden Geschäftsführer wurden wegen schwerer Körperverletzung zu jeweils 18 Monaten bedingt verurteilt, die drei weiteren Angeklagten wurden freigesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.