Fernwärme Graz: Mellach bleibt betriebsbereit

Der Verbund wird sein eigentlich für die Einmottung vorgesehenes Gaskraftwerk Mellach weiter betriebsbereit halten. Laut Vorstandschef Wolfgang Anzengruber soll damit die Fernwärmeversorgung für Graz gewährleistet werden.

Kraftwerk Mellach

APA/Helge Sommer

Der Verbund hält das Gaskombikraftwerk Mellach betreibsbereit

Der Verbund hatte geplant, aus Kostengründen in der Steiermark zwei Kraftwerke zu schließen: Das erst 2011 eröffnete Gaskombikraftwerk Mellach sollte eingemottet werden, das ölbefeuerte Fernheizkraftwerk Neudorf/Werndorf II wurde mittlerweile bereits vom Netz genommen - mehr dazu in Verbund mottet Kraftwerk Mellach ein (14.5.2014) und in Verbund-Spitze segnet Mellach-Schließung ab (20.5.2014).

Vor zwei Wochen dann der Paukenschlag: Die Energie Steiermark erwirkte eine Verfügung gegen die Kraftwerksschließungen in Mellach und Werndorf, wonach eines der beiden Kraftwerke am Netz bleiben muss - mehr dazu in Fernwärme: Gericht stoppt Aus für Kraftwerke (11.9.2014).

Verbund bekämpft einstweilige Verfügung

Laut Anzengruber wird der Verbund nun das Kraftwerk in Mellach betriebsbereit halten, die Einstweilige Verfügung werde man aber mit einem Einspruch bekämpfen. Die Frage sei letztlich, wer die weitere Bereithaltung der Kapazität zahle: Die Steirer wollen das Fernwärme-Backup ja zum Nulltarif; sie argumentieren, der Verbund sei aufgrund der Vereinbarungen mit der Energie Steiermark dazu verpflichtet - der Strom-Großkonzern sieht das freilich anders, wodurch das Thema schließlich vor Gericht landete.

„Einmottung nicht aus Jux und Tollerei beschlossen“

Den seinerzeitigen Stilllegungsbeschluss für das hochmoderne, aufgrund der niedrigen Strom-Großhandelspreise aber unrentable Gaskraftwerk Mellach habe man im Frühjahr „nicht aus Jux und Tollerei getroffen“, sondern aus kaufmännischen Erwägungen, betonte der Verbund-Chef am Mittwoch im Vorfeld des österreichischen Energie-Kongresses in Graz. Das Ölkraftwerk Werndorf stehe als Backup jedenfalls „nicht zur Disposition, das ist geschlossen“.

Eine Frage des Geldes

Beide Seiten werden jetzt einmal den Spruch eines Schiedsgerichts abwarten, das kann aber ein Jahr dauern. Je nach Entscheidung „werden wir die Zahlung leisten oder nicht“, sagte Energie-Steiermark-Vorstand Christian Purrer. Angeblich soll der Verbund 20 Mio. Euro für die Bereithaltung einer Reservekapazität verlangt haben, bestätigt wird diese Summe aber nicht. Die Steirer sehen den Verbund jedenfalls in der Pflicht, bis 2020 bis zu 230 MW Wärmeleistung zur Verfügung zu stellen; das Kohlekraftwerk Mellach ist den Steirern als Reserve zu unsicher, da es in den letzten zweieinhalb Jahren technisch bedingt 40 Tage nicht in Betrieb gewesen sei.

Mit einer Anmeldepflicht für zur Stilllegung vorgesehene Großkraftwerke, die eventuell systemrelevant sein könnten - wie dies E-Control-Vorstand Martin Graf Anfang dieser Woche vorgeschlagen hat -, hätte Anzengruber „kein Problem“. Graf hatte auf das deutsche Beispiel verwiesen und gemeint, der Übertragungsnetzbetreiber APG solle eine entsprechende Prüfung im Hinblick auf die Versorgungssicherheit vornehmen, und dem Kraftwerksbetreiber sollten im Falle eines erforderlichen Weiterbetriebs Kosten für Brennstoff und Personal ersetzt werden.

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