Prozess um offene Zeche endete mit Freispruch
Gesetz ist Gesetz, bei einer Streitsumme in der Höhe von 8,40 Euro kann aber durchaus von einem kuriosen Verfahren gesprochen werden. Der Prozess fand am Bezirksgericht Graz-Ost statt.
Sieben oder vier Krügerl Bier
Die Vorgeschichte: Der 46 Jahre alte Angeklagte besuchte heuer im März mit zwei Freunden ein Lokal in Graz. Beim Zahlen wollte die Kellnerin sieben Krügerl Bier und eine Packung Zigaretten verrechnen, Gesamtsumme 24,80 Euro; der 46-Jährige beharrte aber darauf, nur vier Bier und die Zigaretten bestellt zu haben, was er auch bezahlen wollte. Die Kellnerin nahm das Geld aber nicht an und rief die Polizei. Es kam zur Anklage wegen Betruges und zum Prozess. Der Prozess war schon einmal vertagt worden, weil die Kellnerin nicht erschienen war - mehr dazu in Bier nicht bezahlt - Strafprozess vertagt.
Antworten der Kellnerin reichten der Richterin nicht
Die bei der Amtshandlung anwesenden Polizisten bestätigen am Mittwoch vor Gericht, dass der Angeklagte das bezahlen wollte, was er seiner Meinung nach konsumiert hat.
Dann sagte die Kellnerin des Lokals als Zeugin aus: Der Chef habe ihr gesagt, entweder der Gast zahle die gesamte Rechnung oder sie solle gar nichts annehmen. Auf die Frage der Richterin, wie viel Bier der Angeklagte denn nun getrunken habe, machte die Kellnerin unterschiedliche Angaben, auch darüber wie viel Krügerl er letztlich bezahlen wollte, war sie sich nicht mehr im Klaren. Sie glaube, zwei, meinte die Kellnerin, im Polizeiprotokoll ist aber von vier Bier die Rede. Die Antworten der Kellnerin waren für die Richterin nicht schlüssig genug - sie entschied letztlich auf Freispruch vom Vorwurf des Betruges.
Angeklagter erleichtert
Der Angeklagte zeigte sich glücklich über den Freispruch. Er sei „sehr erleichtert, vor allem, weil sich die Kellnerin in Widersprüche verwickelt hat. Sie hat nicht mehr gewusst waren es zwei Bier, fünf Bier, sieben Bier, acht Bier, und wer hat es getrunken“, so der Mann.