Zuschuss: Land hilft wieder beim Heizen

Die Landesregierung hat auch heuer wieder den Heizkostenzuschuss beschlossen. Steirer mit geringem Einkommen können diesen beantragen. Für Ölheizungen gibt es 120 Euro, für alle anderen Anlagen 100 Euro.

Auf Antrag von Soziallandesrat Siegfried Schrittwieser hat die Landesregierung den Heizkostenzuschuss 2014/2015 beschlossen. Im Topf liegen 1,3 Millionen Euro. Das Geld kommt ausschließlich Menschen mit geringem Einkommen zugute.

Grenzen beim Einkommen:

  • Alleinstehende Personen: 1.001 Euro
  • Ehepaare bzw. Haushaltsgemeinschaften: 1.500,50 Euro
  • Für Alleinerzieher: 1.001 Euro
  • Erhöhungsbeitrag pro Familienbeihilfe beziehendem Kind: 154,50 Euro

Antragsformulare in Gemeinden

Die Antragsformulare liegen in den Gemeinden bzw. in den Bezirksämtern (Graz) auf. Anspruchsberechtigt sind alle Personen, die seit dem 1.10.2014 ihren Hauptwohnsitz in der Steiermark haben, keinen Anspruch auf die Wohnbeihilfe neu haben und deren Haushaltseinkommen bestimmte Grenzen nicht übersteigt. Nachweislich geleistete Unterhaltszahlungen an geschieden Ehegatten und Kinder gelten nicht als Einkommen.

Einmalzahlung von bis zu 120 Euro

Der Zuschuss für Ölbefeuerungsanlagen beträgt für die bevorstehende Heizsaison 120 Euro, für alle anderen Heizungsanlagen werden 100 Euro als Unterstützung ausbezahlt. Die Förderaktion beginnt am 6. Oktober und dauert bis 5. Dezember. „Wie schon in den Jahren zuvor sind auch heuer wieder die Heizkosten gestiegen. Dies ist, neben der allgemeinen Steigerung der Lebenshaltungskosten, eine zusätzliche Belastung für sozial Schwächere in unserer Gesellschaft. Deshalb hat die Landesregierung auch in diesem Jahr diese Einmalzahlung als Unterstützung beschlossen“, so Schrittwieser.