Wettskandal: Fünf Jahre Haft für Kuljic

Im Prozess um den bisher größten österreichischen Wettskandal ist am Freitag das Urteil gesprochen worden: Ex-Fußballteamspieler Sanel Kuljic wurde zu fünf Jahren, der frühere Bundesliga-Spieler Dominique Taboga zu drei Jahren Haft verurteilt.

Die insgesamt zehn Angeklagten sollen von 2004 bis 2013 in unterschiedlichster Zusammensetzung 18 Fußballspiele in der Bundesliga teilweise manipuliert und dadurch hohe Wettgewinne erzielt haben - in einigen Fällen soll es beim Versuch der Manipulation geblieben sein. Seit 8. August wurde am Grazer Straflandesgericht verhandelt - mehr dazu in Fußballwettskandal: Erster Prozesstag in Graz (7.8.2014), in Wettskandalprozess: Taboga bekennt sich schuldig (11.8.2014) und in Kuljic im Wettskandalprozess teilgeständig (13.8.2014).

Erpressung, Bestechung und Nötigung

Im Prozess ging es um mögliche Absprachen zwischen Spielern, um bei Partien bestimmte Ergebnisse zu erreichen, weiters um Erpressung, Bestechung und Nötigung, und es ging um die Rolle von Hintermännern, die den Wettbetrug eingefädelt haben sollen. Die Spieler sollen laut Anklageschrift vorgetäuscht haben, ordnungsgemäß und regelkonform mit vollem Einsatz zu spielen, tatsächlich sollen sie aber bewusst versucht haben, so unauffällig wie möglich eine meist schwache Leistung zu erbringen.

Dominique Taboga

APA/Elmar Gubisch

Zum Prozess führten die Aussagen von Dominique Taboga

Um sich gegenseitig zum Weitermachen zu zwingen, sollen die Angeklagten einander teilweise auch bedroht und genötigt haben. Basis für die Anklage waren die Aussagen Tabogas: Er bekam Angst um sich und seine Familie, ging zur Polizei und sagte aus - unter anderem sei er von Kuljic erpresst worden. Kuljics Anwalt äußerte zu dieser Erpressertheorie höchste Zweifel. Tabogas Anwalt forderte wiederum für seinen Mandaten eine bedingte Haftstrafe.

Unbedingte Haft und Fußfesselverbot für Kuljic

Die höchste Strafe bekam nun Kuljic mit fünf Jahren unbedingter Haft. Außerdem sprach das Schöffengericht ein Fußfesselverbot über den ehemaligen Fußballprofi aus. Kuljic wurde für acht Spielmanipulationen schuldig gesprochen, außerdem wurden ihm Erpressung und Nötigung zur Last gelegt.

Sanel Kuljic

APA/Elmar Gubisch

Taboga, der mit seiner Anzeige den Fall ins Rollen gebracht hatte, wurde zu drei Jahren Haft - davon ein Jahr unbedingt - verurteilt. Er wurde 14 Spielmanipulationen schuldig erkannt. Weitere sechs Angeklagte wurden zu bedingten Haftstrafen verurteilt, zwei Angeklagte - darunter der ehemalige Fußballprofi Thomas Zündel - wurden freigesprochen. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Kuljic „zentrale Figur“ im Wettskandal

Die Richterin bezeichnete Kuljic in ihrer Urteilsbegründung als zentrale Figur in dem ganzen Wettskandal. Sie warf ihm neben der Manipulation von Spielen auch massive Erpressungs- und Nötigungshandlungen vor. Außerdem sei er der Einzige in dem Verfahren gewesen, der nie wirklich Position bezogen habe. Seine Lieblingsantwort auf Fragen sei stets gewesen: „Kann sein.“ „Sie haben versucht, nirgendwo anzuecken“, richtete sich die Richterin direkt an Kuljic.

Entscheidung über Rechtsmittel in nächsten Tagen

Die von der Richterin angesprochene zentrale Rolle sah sein Anwalt Wolfgang Klasnic nicht. Die fünf Jahre unbedingte Haft inklusive Fußfesselverbot bezeichnete Klasnic als sehr hoch: "Wenn Sie vor zwei oder drei Wochen die Kriminalstatistik gelesen haben, wie österreichweit Freiheitstrafen verhängt werden, da ist deutlich hervorgekommen, dass der Sprengel des Oberlandesgerichts Graz sowohl, was die Anzahl der Freiheitsstrafen betrifft, als auch die Höhe der Strafen führend in Österreich ist.“

Gemeinsam mit Kuljic werde er in den nächsten Tagen entscheiden, ob und welche Rechtsmittel gegen das Urteil ergriffen werden, so der Anwalt: „Wir möchten abwarten, dass sich das auch bei uns etwas setzen kann.“

Tabogas Anwalt stellt Antrag auf Fußfessel

Auch der Anwalt von Taboga, Thomas Moser, sprach von einem strengen Urteil: „Ich hätte mir erwartet, dass deshalb ein milderes Urteil verkündet wird, weil der Herr Taboga ganz wesentlich und umfänglich geständig war und wesentlich zur Aufklärung der gesamten Organisation beigetragen hat. Es ist ein strenges Urteil, aber wir werden damit leben können.“ Tabogas Anwalt will nun einen Antrag auf Fußfessel stellen.