Mit Fußfessel in Oper: Kartnig beim „Rapport“

Für Aufregung sorgt ein Opernbesuch von Hannes Kartnig: Zwar hat der Ex-Sturm-Graz-Präsident trotz Fußfessel unter bestimmten Auflagen auch Ausgang, ob aber auch ein Premierenbesuch in der Grazer Oper dazu gehört, wurde am Montag geklärt.

Die Fußfessel ermöglicht den Strafvollzug in Freiheit - damit lebt man zwar ohne Gitterstäbe um sich, hat aber genau geregelte und kontrollierte Abend-, Nacht- und Tageszeiten, sagt Andreas Zembaty vom Verein „Neustart“.

Hannes Kartnig

ORF.at

Hannes Kartnig am Montag bei der Justizanstalt Graz

Zahlreiche Voraussetzungen

Bevor eine Fußfessel genehmigt wird, werden zahlreiche Voraussetzungen überprüft, etwa, ob der Einsatz technisch möglich ist, ob sämtliche im Haushalt lebende Personen über 14 Jahren zustimmen oder ob es dem Träger möglich ist, die Gebühr von 22 Euro pro Tag an die Justiz zu zahlen, und ob die Sozialarbeiter der Ansicht sind, dass gewährleistet ist, dass die Fußfessel nicht missbraucht wird.

Alle diese Voraussetzungen erfüllt Hannes Kartnig, der laut dem Verein „Neustart“ mit einem detaillierten Wochenplan lebt. Andere Ausgehzeiten müssen beantragt werden, ähnlich wie das auch ein Inhaftierter im Rahmen des sogenannten „Ausgangs“ machen darf.

Schiefe Optik

Für vergangenen Samstag hatte Hannes Kartnig einen solchen genehmigt bekommen - rechtlich habe er also keinen Fehler gemacht, heißt es dazu aus der Justizanstalt. Die Optik hängt aber schief: Von „Neustart“ heißt es, dass genau abgemacht sei, was Kartnig tun darf - ein Premierenbesuch - es gab „Tosca“ - in der Grazer Oper sei da nicht dabei. Die Aufregung in der Bevölkerung ob des Premierenabends in der Oper sei daher absolut nachvollziehbar, so Zembaty.

Kartnig: „Ich wurde belehrt“

Am Montag musste Hannes Kartnig daher zum „Rapport“ in die Justizanstalt. Im Anschluss daran sagte er: „Ich wurde belehrt, und die Justizanstalt hat mir mitgeteilt, was ich zu tun habe, und daran werde ich mich halten. Gesetzlich war es in Ordnung, aber für die Optik war es nicht gut. Es gibt halt neidige Menschen, die auf mich aufpassen, wenn ich wo bin. Man sieht mich ja immer wieder, ich muss ja arbeiten, ich muss ja Geld verdienen. Das hat mit ‚Tosca‘ nichts zu tun, aber ich habe ja zwölf Stunden frei gehabt, und da kann man machen, was man will, nur ist das von der Optik her für gewisse neidige Menschen nicht in Ordnung“, so Kartnig.

Der ehemalige Sturm-Graz-Präsident wurde im Frühjahr wegen Steuerhinterziehung und schweren Betrugs zu 15 Monaten Haft und 5,5 Mio. Euro Geldstrafe verurteilt; die Haftstrafe verbringt er in Hausarrest - Fußfessel für Hannes Kartnig (20.8.2014). Auch steht schon der nächste Prozess bevor: Ab 12. November geht es um den Vorwurf, Kartnig habe die Bundesliga und den Steirischen Fußballverband mit gefälschten Ticketabrechnungen betrogen - mehr dazu in Neuer Kartnig-Prozess ab 12. November (2.9.2014).