Druck auf Notärzte wächst
In Weiz und Feldbach soll es Fälle gegeben haben, in denen Notarztdienste aufgrund von Personalmangel überhaupt nicht besetzt werden konnten - ein Problem, dass, wie es seitens der Ärztekammer hieß, mit „etwas Phantasie“ gelöst werden könne.
In Regelarbeitszeit eingerechnet
Doch eine weitere Verschärfung könnte das neue Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz bringen. Denn das Arbeitsinspektorat macht der gängigen Regel, Notarztdienste außerhalb der normalen Dienstzeiten zu absolvieren, künftig einen Strich durch die Rechnung, hieß es seitens der Ärztekammer. Mit 1. Jänner 2015 tritt das neue Gesetz in Kraft - spätestens ab dann müssen Notarztdienste in die Regelarbeitszeit von Spitalsärzten eingerechnet werden - mit all ihren Dienstgrenzen, Beschränkungen und Ruhezeiten.
Verschärfung der personellen Situation
„Das ist ja der Auslöser dieses Problems gewesen, dass der Arbeitsinspektor die Notarztdienste nicht mehr außerhalb des Arbeitszeitgesetzes sehen wollte“, sagte Herwig Lindner, Präsident der Steirischen Ärztekammer. Dieses Szenario könnte die personelle Situation im steirischen Notarztwesen ab kommendem Jahr noch weiter verschärfen, so Lindner. Die Ärztekammer habe Lösungsvorschläge und werde mit der Politik Gespräche führen.
„Unter Höchstgrenze“
Aber auch die momentane Situation, Notarztdienste zusätzlich zur normalen Arbeitszeit im Spital zu absolvieren, sei nicht ungesetzlich, betonte Gerhard Esterl, Leiter des Arbeitsinspektorates Graz: „Wenn ich Arbeitszeiten habe, wo man überhaupt kein Problem hat, die Arbeitszeiten einzuhalten, kann man zusätzliche Dienste machen, so lange man unter den Höchstgrenzen bleibt.“
Immer wieder Verstöße
Doch Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz gibt es laut Esterl immer wieder: „In der Steiermark wurden im Jahr 2013 in insgesamt 42 Betriebskontrollen Übertretungen des Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetzes festgestellt“, so Esterl. Wie viele Menschen tatsächlich an diesen Übertretungen beteiligt waren, zeige die Statistik allerdings nicht.
Werden Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz festgestellt, so fordert das Arbeitsinspektorat den Dienstgeber schriftlich auf, die Arbeitszeiten gesetzeskonform zu ändern. Im wiederholten Fall ergeht eine Anzeige an die Verwaltungsstrafbehörde.
Mit mehr als 1.000 auf Holzständern aufgehängten weißen Mänteln hat die Ärztekammer am Dienstag auf dem Grazer Hauptplatz auf die „massive Ärzteflucht“ hingewiesen - mehr dazu in Mit weißen Mänteln gegen Ärzteflucht.