Ab 1. November: 33 Feinstaubgemeinden weniger

Mit 1. November tritt die Novelle der Luftreinhalteverordnung in Kraft - mit dieser fallen 33 Gemeinden aus dem Sanierungsgebiet heraus. Mehr könne man nicht vertreten, so der zuständige Umweltlandesrat Gerhard Kurzmann (FPÖ).

Tatsächlich hat sich die Feinstaubsituation in den vormals 333 Gemeinden des Sanierungsgebietes - es umfasst den Grazer und Leibnitzer Raum sowie Teile der Mur-Mürz-Furche und des mittleren Murtals - gebessert, so Kurzmann - mehr dazu in Feinstaub: Weniger dicke Luft in der Steiermark (27.3.2014).

Noch keine Entwarnung

Doch Entwarnung könne noch nicht gegeben werden, zumal die beiden vergangenen Winter mit ihrer Witterung die Verbesserung begünstigt hätten. Der Landesrat wolle sich die Werte zumindest noch einen weiteren Winter lang ansehen, bevor er neben den nun geplanten 33 Kommunen weitere Gemeinden aus dem Sanierungsgebiet nehmen kann.

Das wäre heuer auch schon in der Gemeinde St. Johann in der Haide der Fall gewesen: Sie wurde eigentlich aus dem Feinstaubsanierungsgebiet herausgenommen, was sich aber als Fehler der Fachabteilung herausstellte - jetzt ist St. Johann in der Haide wieder Feinstaubsanierungsgebiet, ebenso wie etwa Kapfenberg oder die Kurorte Bad Gleichenberg und Bad Radkersburg.

Feinstaub-Schild

APA/dpa/Frank Rumpenhorst

Fahrbeschränkungen & Auflagen

Im Sanierungsgebiet gelten unter anderem Fahrbeschränkungen für Lkws über 7,5 Tonnen, die vor dem 1. Jänner 1992 erstmals zugelassen wurden, sowie für alte Taxis. Die Verordnung sieht auch Vorgaben für Gülleanlagen, Maßnahmen in der Landwirtschaft sowie den Einsatz von Streumitteln im Winterdienst vor.

„Verkleinerung nicht gerechtfertigt“

Ab 1. November werden nur noch 296 Kommunen in der Zone mit den verschärften Auflagen sein - die Zahl sank zusätzlich durch Gemeindefusionen wie etwa jene von Buch und St. Magdalena am 1. Jänner 2013.

Die Entscheidung, nicht dem Druck der Wirtschaftskammer nachzugeben und noch mehr Orte herauszunehmen - mehr dazu in Wirtschaft fordert weniger Feinstaubgebiete (9.9.2014) -, fuße laut Kurzmann auch auf einem Schreiben von Umweltminister Andrä Rupprechter (ÖVP) vom 1. September, in dem es heißt: „Eine zukünftige weitere Verkleinerung der Sanierungsgebiete erscheint fachlich nicht gerechtfertigt zu sein, da der jetzt gewählte Beobachtungszeitraum von drei Jahren ohnehin sehr kurz bemessen ist.“

Ausnahme „Werkverkehrsregelung“

Die Novelle bringt außer der Verkleinerung des Gebietes auch noch eine Ausnahme, die sogenannte „Werkverkehrsreglung“, mit sich: Sie ermöglicht kleinen Betrieben mit maximal vier Lkws unter zwölf Tonnen trotz Euro 2-Abgaswerten im Sanierungsgebiet zu fahren. Die Regelung ist ebenfalls ab 1. November vorerst unbefristet in Kraft, so Kurzmanns Büroleiter Gunther Peternell.

Messanlagen berücksichtigen auch Stickstoffoxide

Weiters fließen ab dem Stichtag auch die Stickstoffoxid-Werte bei den Messanlagen auf den Autobahnen und Schnellstraßen in die 100 km/h-Beschränkung ein - das bedeutet für Autofahrer bald noch öfter als bisher „Fuß vom Gas“. Das Intervall für die Messungen wird zudem auf drei Stunden verkleinert, was bedeutet, dass die strengeren Tempolimits eher der Wetterlage angepasst werden können.

EU-Verfahren derzeit ruhend gestellt

Derzeit ruhend gestellt ist das Vertragsverletzungsverfahren der EU gegen die Steiermark wegen mangelnder Maßnahmen gegen den Feinstaub. Mit den vorliegenden Verbesserungen erwarte sich Kurzmann demnächst eine Einstellung des Verfahrens, aber erst müsse das Ministerium die steirischen Werte an die EU weiterleiten - das sei aber noch nicht geschehen.

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  • LUIS (Land Steiermark)