Geplante Schweinemast vor Gericht
Geht man von der Stimmung im Gerichtssaal aus, dann dürfte der Hausfrieden in Attendorf sehr schief hängen: Da war ein Landwirt, der einen genehmigten Betrieb für über 1.000 Mastschweine nicht bauen kann, ein Bürgermeister, der die Genehmigung erteilt hatte, und 46 Anrainer, die sich ungerecht behandelt und nicht ausreichend ernst genommen fühlen.
Frage des Hochwasserschutzes bereits entschieden
Die ersten Ausführungen der Richterin ließen gleich zu Beginn der Verhandlung die Hoffnungen vieler Anrainer sinken, denn die Frage, ob der Bauplatz, der in einem Hochwasserschutzgebiet liegt, für den Schweinemastbetrieb geeignet ist, sei kein Nachbarschaftsrecht, sondern bereits in zwei Instanzen entschiedenes Faktum; zusätzliche Auflagen wie eine Aufschüttung des Baugrundes hätten das möglich gemacht, und so wie es sich derzeit darstellt, dürfte es auch keine rechtliche Möglichkeit mehr geben, diese Tatsache noch einmal überprüfen zu lassen.
Gutachter: Keine besondere Belastung
In weiterer Folge ging es dann um die Geruchs- und Feinstaubbelastung, die auf die Anrainer zukommen könnte - hier zitierte die Richterin Gutachten, die von keiner besonderen Belastung ausgehen; zudem liege auch keines der Grundstücke der Nachbarn überhaupt innerhalb der Belastungsgrenze.
Anschließend wurden noch die Gutachter als Zeugen befragt, deren Gutachten mitentscheidend für die bisherige Genehmigung waren, und auch zusätzliche Gutachter, die das Landesverwaltungsgericht beizog, nahmen noch Stellung. Das Urteil ergeht in etwa einem Monat schriftlich.