Neues Fortpflanzungsgesetz geht „nicht weit genug“

Die ausgehandelte Reform der Fortpflanzungsmedizin soll die Möglichkeiten, über künstliche Befruchtung schwanger zu werden, erweitern. Ein steirischer Fortpflanzungsmediziner begrüßt die geplanten Änderungen, auch wenn ihm manche Punkte nach wie vor fehlen.

In Österreich ließen sich im Vorjahr mehr als 7.000 Frauen auf künstlichem Weg befruchten - das zeigen die Zahlen des Fonds, der diesen Eingriff bei medizinischen Ursachen unterstützt; laut Schätzungen wählten zusätzlich rund 1.400 Frauen als Selbstzahler diesen Weg - und pro Jahr werden es zehn bis 15 Prozent mehr, so der Grazer Fortpflanzungsmediziner Wolfgang Urdl.

Neues Gesetz geht besser auf Lebenswelten ein

Er meint, die geplante Gesetzesänderung gehe besser auf die Lebenswelten der Menschen von heute ein: So soll es bald erlaubt sein, dass Frauen sich auch gespendete Eizellen einpflanzen lassen - eine Möglichkeit, die es in Österreich bisher nicht gab, was dazu führte, „dass diese Frauen ins Ausland gegangen sind, wo Eizellenspenden angeboten wurden, wobei an diese Paare natürlich kostenintensive Situationen herangekommen sind. Das haben wir immer als sehr ungleiche Situation für unsere Frauen in Österreich empfunden, weil die Frauen, die Geld haben - um es gerade heraus zu sagen - sich das leisten konnten, und viele andere blieben damit auf der Strecke“, so Urdl.

Weiters positiv sieht er die Möglichkeit, dass es künftig auch für lesbische Paare möglich sein soll, auf diesem Weg Kinder zu bekommen, und dass auch Samenspenden Dritter erlaubt sein sollen.

Wesentliche Punkte fehlen

Für Urdl gibt es aber auch wesentliche Punkte, die auch im neuen Gesetz fehlen, wie etwa die Möglichkeit für alleinstehende Frauen, auf künstlichem Wege schwanger zu werden oder „wo Frauen ohne eine entsprechende medizinische Indikation die Möglichkeit haben, diese Eizellen auf Eis zu legen und zu einem späteren Zeitpunkt auf diese Eizellen zurückgreifen zu können, wenn eben ihre persönliche Situation so ist, dass sie eben grünes Licht für ein Kind gibt“.

Die Novelle zum Fortpflanzungsmedizingesetz wurde diese Woche in Begutachtung geschickt, in Kraft treten könnte sie ab kommendem Frühjahr - mehr dazu in „Ethisch schwieriges Thema“ (news.ORF.at).