Ex-Gerichtsangestellte erhält sechs Monate Haft

Weil sie private Abfragen in der Gerichtsdatenbank durchgeführt hat, ist am Donnerstag eine ehemalige Angestellte des Grazer Straflandesgerichts selbst auf der Anklagebank gesessen. Das Urteil lautet sechs Monate bedingt.

Insgesamt soll die ehemalige Angestellte 28 private Abfragen in der Gerichtsdatenbank getätigt haben. Die Angeklagte war geständig, sie hätte es nur getan „um Angelegenheiten zu regeln“. Weil das aber strafbar ist, wurde sie vom Schöffensenat zu sechs Monaten bedingter Haft verurteilt.

System war Grauzone

Das System wurde 2003 gerichtsintern eingeführt und war zunächst „eine Grauzone“, wie es Richter Gernot Patzak beschrieb. Erfasst sind darin sämtliche Daten zu Verfahren, also beteiligte Personen, Anklagepunkte oder auch Verhandlungsprotokolle. Im Laufe der Zeit mussten alle Gerichtsangestellten unterschreiben, dass sie das System ausschließlich im streng dienstlichen Rahmen benutzen würden. „War Ihnen das bekannt?“, fragte der Richter die Angeklagte. „Ja, aber es ist meistens nur um das Datum der Rechtskraft gegangen“, verteidigte sich die 39-Jährige. Die Abfragen standen immer in Zusammenhang mit ihrem Mann, der Österreich 2010 verlassen musste und gegen den Exekutionen liefen.

Verstoß gegen Datenschutz

Die Informationen betrafen am Rande aber auch andere Personen, was deutlich gegen den Datenschutz verstieß. „Warum haben Sie nicht den Anwalt Ihres Mannes kontaktiert, der hätte das alles in Erfahrung bringen können?“, meinte der Richter. „Das hätte ich mir nicht leisten können“, so die Angeklagte. „Und warum haben Sie dann nicht bei Gericht gefragt, einen Richter oder einen Staatsanwalt?“, hakte Patzak nach. „Weil es mir unangenehm war“, antwortete die Beschuldigte.

Der Schöffensenat befand die 39-Jährige für schuldig des Amtsmissbrauchs und verhängte eine sechsmonatige Haftstrafe, allerdings zur Gänze bedingt. Die Angeklagte nahm sofort an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.