Bluttat im Keller: Mordanklage gegen 16-Jährigen

Die Anklage wegen Mordes gegen einen 16-jährigen Grazer ist von der Staatsanwaltschaft fertiggestellt worden. Der Jugendliche soll im Juni bei einer Drogenparty in einem Keller einen gleichaltrigen Kärntner erschossen haben.

Dem Verdächtigen wird außerdem Störung der Totenruhe und absichtliche schwere Körperverletzung vorgeworfen, so der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Arnulf Rumpold. Zwar wurde die Anklage bereits zugestellt, sie ist aber noch nicht rechtskräftig.

Tat am 22. Juni

Es geht darum, was sich am 22. Juni im Keller eines Altbaus im Grazer Bezirk Geidorf abgespielt hat. Angeblich hatte ein 16-Jähriger aus Villach seinen gleichaltrigen Bekannten mit vorgehaltener Waffe gezwungen, eine 14-Jährige zu vergewaltigen - im Juli führte das Gericht mit dem 16-jährigen Verdächtigen eine Tatrekonstruktion durch - mehr dazu in Nach Bluttat in Graz: Tatrekonstruktion im Partykeller (steiermark.ORF.at; 18.7.2014).

Lokalaugenschein nach Bluttat

APA/Erwin Scheriau

Drei Delikte

Wie Rumpold erklärte, werden dem 16-Jährigen drei Delikte vorgeworfen. Er soll zugegeben haben, den Kärntner erschossen zu haben, weil ihn dieser zuvor mit einer Pistole bedroht und gezwungen habe, seine 14-jährige Freundin zu vergewaltigen. Anschließend holte der nunmehr Beschuldigte ein Kleinkalibergewehr aus der Wohnung seines Großvaters und erschoss damit den Burschen.

Leiche in Ungarn im Wald vergraben

Zusammen mit seinem Großvater - der gesondert verfolgt wird - entsorgte er die Leiche, indem er sie in einen Plastiksack verpackt in Ungarn vergrub. Die beiden fuhren dann nach Niederösterreich, wo die Mutter des Jugendlichen auf Kur war. Dort wurden sie schließlich verhaftet. Die Leiche wurde erst gefunden, nachdem der 16-Jährige Wochen später die Ermittler an die richtige Stelle führte. Die Leiche des 16-Jährigen wurde am 1. Juli von Ermittlern in einem Wald in Ungarn ausgegraben.

Auch weiterer Vorfall mitangeklagt

Mitangeklagt ist ein Vorfall, der einige Monate vor der Bluttat lag. Damals soll der 16-Jährige einem 13-jährigen Burschen mit einer Gaspistole ins Gesicht geschossen und diesen schwer verletzt haben. Die Anklage ist noch nicht rechtskräftig, der Beschuldigte hat 14 Tage Zeit, Einspruch zu erheben. Sollte keiner erfolgen, wird ein Termin für den Geschworenenprozess festgesetzt. Der Strafrahmen beträgt ein bis 15 Jahre.

Termin noch offen

Wann es zu einem Geschworenenprozess kommt, ist laut der Staatsanwaltschaft Graz noch nicht absehbar. „Es kommt auch darauf an, ob die Verteidigung einen Einspruch gegen die Anklageschrift erheben wird oder nicht, und wann dann in weiterer Folge das Landesgericht für Strafsachen in Graz eine Hauptverhandlung ausschreiben wird“, so Rumpold.

14 Tage Zeit für Einspruch

Der Verteidiger des 16-Jährigen, der Grazer Anwalt Bernhard Lehofer, hat die etwa 20 Seiten umfassende Anklageschrift bereits erhalten. Er sagte, er wolle sie jetzt in Ruhe analysieren und dann gemeinsam mit seinem Mandanten über einen möglichen Einspruch entscheiden. 14 Tage hat man dafür Zeit.