Fenstersturz: Mutter nicht zurechnungsfähig

Jene Frau, die sich Anfang November mit ihrer fünfjährigen Tochter aus einem Fenster im dritten Stock gestürzt hat, war zum Tatzeitpunkt nicht zurechnungsfähig. Zu diesen Schluss kam laut Staatsanwaltschaft Graz ein Sachverständiger.

Wohnhaus der Mutter

APA/ Erwin Scheriau

Mutter und Kind überlebten mit schweren Verletzungen.

Die 42-jährige Serbin hatte sich Anfang November gemeinsam mit ihrer fünfjährigen Tochter vermutlich in selbstmörderischer Absicht aus einem Fenster im dritten Stock ihrer Wohnung im Bezirk Eggenberg gestürzt. Mutter und Kind wurden von Passanten in einem Vorgarten liegend und schwer verletzt gefunden - mehr dazu in Mutter und Kind nach Fenstersturz in Lebensgefahr (5.11.2014).

Gutachter sieht Wiederholungsgefahr

Die Frau war zum Tatzeitpunkt nicht zurechnungsfähig. Zu diesen Schluss ist das Gutachten eines Sachverständigen gekommen, hieß es am Freitag seitens der Staatsanwaltschaft Graz. Der psychiatrische Sachverständige erklärte in seinem Gutachten, dass die 42-Jährige mit hoher Wahrscheinlichkeit wieder zu einer derartigen Tat neigen könnte.

Zeugen gab es bei dem Vorfall zwar keine, doch die Wohnungstür war von der Innenseite versperrt. Fremdverschulden wurde ausgeschlossen, auch ein Unfall sei laut den Ermittlern unwahrscheinlich.

Einweisung wahrscheinlich

Gegen die Mutter wird wegen des Verdachts des versuchten Mordes ermittelt - mehr dazu in Nach Fenstersturz: U-Haft für Mutter (17.11.2014). Bis zur Fertigstellung einer Anklage bleibt die Frau in vorläufiger Anhaltung in der Landesnervenklinik Sigmund Freud (LSF). Komme es zu einer Anklage, werde aller Voraussicht nach ein Antrag auf Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher gestellt, so Arnulf Rumpold von der Staatsanwaltschaft Graz.