Feinstaub-Tempolimit auch für Elektroautos

Im Winter hat der Feinstaub, und somit auch der Feinstaub-100er auf den steirischen Straßen, wieder Hochsaison - und der gilt auch für Elektroautos. Die Gesetzeslage ist klar, gibt aber Anlass zu Kritik.

Der sogenannte Feinstaub-100er gilt für alle Autos und nimmt Elektrofahrzeuge nicht aus: Die zuständige Landesstelle stellte das jetzt in einem Anlassfall - ein Salzburger Unternehmer will sogar bis zu den Höchstgerichten gehen - klargestellt, denn das Immissionsschutzgesetz soll nicht nur den schadhaften Ausstoß von Verbrennungsmotoren verhindern.

Auch Elektroautos wirbeln Staub auf

Burkhardt Thierichter, Bezirkshauptmann in im Bezirk Graz-Umgebung, erklärt: „Die Aufwirbelung von Partikeln, die durch die Geschwindigkeit erfolgen - auch das sind Schadstoffe, und auch ein Elektroauto, das zu schnell fahrt, macht diese Aufwirbelungen. Daher ist hier auch vorgesehen, dass die Geschwindigkeitsbestimmungen des IG-Luft auch für andere Fahrzeuge außer Verbrennungsmotorfahrzeuge gelten.“

Strafverringerung durch BH möglich

Somit können auch Lenker von Elektroautos bestraft werden, wenn sie zu schnell unterwegs sind. Allerdings einigten sich die Bezirkshauptleute erst in der Vorwoche darauf, dass die Strafe im Falle eines Einspruchs verringert werden kann: „Der Spielraum der Behörde ist ein großer - er reicht von einer Strafminderung bis allenfalls einer Ermahnung, wenn sich herausstellen sollte, dass die Übertretung nicht so gravierend ist“, so Thierichter.

Energie Steiermark fordert Ausnahme

Einigen geht das nicht weit genug: Die Energie Steiermark, größter Anbieter von E-Fahrzeugen, fordert deshalb weiterhin, E-Autos in puncto Feinstaub-100er eine Sonderstellung einzuräumen. Unternehmenssprecher Urs Harnik meint: „Das Gesetz zur Feinstaub-100er-Begrenzung hat ja in erster Linie im Fokus gehabt, dass man den Schadstoffausstoß senken will. Die Elektrofahrzeuge stoßen klarerweise kein CO2 aus, und es ist daher mehr als berechtigt, wenn für diese Fahrer, die umweltfreundlich unterwegs sind, hier eine andere Regelung gilt.“

Beim Landesverwaltungsgericht Steiermark sind bisher zwar noch keine Einsprüche von E-Auto-Lenkern gelandet, heißt es auf Anfrage - gegebenenfalls wolle man sich die Rechtslage aber genauer ansehen.