Bioladen Graz: Amt wollte Wechsel schadhaften Geräts

Der Bioladen-Fall in Graz sorgt weiter für Aufregung. Am Freitag gab es seitens der Stadt Graz eine offizielle Erklärung. Man habe die Frau lediglich aufgefordert, beschädigtes hölzernes Küchengerät auszutauschen und zu ersetzen. Auch von Haft könne man derzeit noch nicht sprechen.

Der Bioladen, in dem auch Essen für Kindergärten zubereitet wird, war laut Stadt Graz im November 2011 vom Gesundheitsamt auf Einhaltung der Vorschriften nach dem Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz geprüft worden.

Behörde wollte nur Wechsel von schadhaftem Gerät

Aus der Kontrolle ergaben sich Beanstandungen bezüglich „schadhafter, abgesplitterter Holzschneidebretter und Kochlöffel“. „Hier liegt die Betonung auf schadhaft, denn es handelte sich nicht um ein generelles Untersagen der Verwendung von Schneidebrettern und Kochlöffeln aus Holz“, so die Stadt in der Stellungnahme. Das Bio-Geschäft erhielt von der Behörde den Auftrag diesen Mangel sowie weitere zu beheben. Dazu standen drei Möglichkeiten zur Verfügung: abschleifen, ölen oder austauschen.

Holzbrett

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Stein des Antoßes ist die Verwendung von Küchenutensilien aus Holz.

Auch der Einsatz von Küchengeräten aus anderen Materialien wie Glas, Keramik oder Stein sei eine Alternative gewesen. Damit sei man als Behörde bereits stark auf die Interessen des Betriebes eingegangen: Denn nach den Richtlinien des Gesundheitsministeriums ist die Verwendung von Gastro-Küchenhelfern aus Holz allgemein untersagt.

Mängelbehebung nicht durchgeführt

Bei einer neuerlichen Kontrolle drei Monate später, habe sich nichts an der Situation geändert, als Konsequenz erhielt die Bioladen-Betreiberin per schriftlichem Bescheid den Auftrag zur Änderung. Das Recht auf Berufung soll nicht genutzt worden sein und der Einspruch erfolgte erst nach Zustellung der Strafverfügung in Höhe von 550 Euro. Dieser wiederum wurde von der Bau- und Anlagenbehörde der Stadt Graz abgelehnt und im April 2014 ein Straferkenntnis ausgestellt.

Entscheid ist noch ausständig

Gegen diese Straferkenntnis erhob die Betreiberin, des seit 35 Jahren bestehenden und somit ältesten Bioladen Österreichs, Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht. Dieser Entscheid ist noch ausständig. Seitens der Stadt verwies man darauf, dass die Frau nicht über Strafzahlung oder Ersatzfreiheitsstrafe entscheiden könne. Letzteres ist nur bei Uneinbringlichkeit der Forderung möglich.

Grünen stellen Aussendung in Frage

Die steirischen Grünen stellten in diesem Zusammenhang am Freitag in einer Aussendung die Frage, ob die Gewerbeordnung in den vergangenen Jahren nicht durchgehend Zuständigkeit der ÖVP gewesen sei. Grund dafür war die Ankündigung des steirischen Wirtschaftskammer- Präsidenten Josef Herk, aus Solidarität mit der Bioladen-Chefin gemeinsam ins Gefängnis zu gehen.

Landtagsklubobfrau Sabine Jungwirth(Die Grünen) schrieb via Facebook an Wirtschaftskammer und ÖVP: „Es ist schon eine besondere Chuzpe, wenn sich angesichts der nahenden Wirtschaftskammerwahl diejenigen solidarisch erklären, auf deren Mist die Bestimmungen gewachsen sind“.

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