VfGH erteilt weiteren Fusionsgemeinden Abfuhr
In keinem der Fälle sei die Fusion unsachlich. Die Anträge wurden daher als unbegründet abgewiesen, heißt es vom Verfassungsgerichtshof. Die Verfahren zu den Gemeindefusionen seien daher abgeschlossen.
Eine Entscheidung noch ausständig
Dieses Ergebnis betrifft die Gemeinden Teufenbach, Petersdorf II, Kleinlobming, Nestelbach im Ilztal, Gams bei Hieflau, Preßguts, Stein, Weißenbach bei Liezen, Dürnstein in der Steiermark, Neumarkt in der Steiermark, Gschnaidt, Seggauberg, Hart-Purgstall, Brodingberg, Höf-Präbach, Sulmeck-Greith, Reichendorf, Pitschgau, Großradl, St. Oswald ob Eibiswald, Hollenegg, Vogau, Zettling, Trahütten, Freiland bei Deutschlandsberg, Osterwitz und St. Nikolai im Sölktal. Der Antrag aus der Gemeinde Saifen-Boden ist noch in Arbeit. Der erste Antrag wurde vom VfGH aus formalen Gründen zurückgewiesen. Da erst kürzlich ein neuer Antrag eingebracht wurde, sei dieses Verfahren noch nicht entschieden, heißt es - die Entscheidung des VfGH im Detail.
Die neue Steiermark
Mit 1. Jänner 2015 schrumpft die Anzahl der steirischen Gemeinden auf insgesamt 287: Alle Gemeinden im Überblick.
„Historischer Moment“ für Landesspitze
Landeshauptmann Franz Voves (SPÖ) und sein Stellvertreter Hermann Schützenhöfer (ÖVP) haben zu dieser Entscheidung Dienstagvormittag in der Grazer Burg Stellung genommen. Voves spricht von einem historischen Moment: „Das kann man durchaus sagen, dass der Verfassungsgerichtshof jetzt eindeutig erkannt hat, dass in keinem Fall Unsachlichkeit vorliegt, und dass wir jetzt wirklich davon ausgehen können, dass das auch in der Bevölkerung jetzt so angenommen wird.“
Schützenhöfer spricht von einer epochalen Leistung: „Das bedeutet für mich schon, dass mir ein Stein vom Herzen fällt und das ist meine große Freude. Es ist eine Bestätigung für jene 307 Gemeinden, die freiwillig beschlossen haben, die das auch zum Teil mit schlotternden Knien gemacht haben, die jetzt wissen, ihr Weg, sich die Fusionsprämie abzuholen, war der richtige Weg.“
In der Euphorie über das Erreichte betonten beide, man wolle nach der Wahl den Weg der Reformpartnerschaft fortsetzen und zwar in Form einer Zukunftspartnerschaft.
Die erste Tranche an Anträgen ist im Oktober abgewiesen worden - mehr dazu in VfGH: Gemeindefusionen nicht verfassungswidrig(14.10.2014) und Gemeindefusionen: Enttäuschung in Gemeinden (15.10.2014).
Links:
- Gemeindestrukturreform (Land Steiermark)
- Verfassungsgerichtshof