Böller und Raketen: Warnung vor Verletzungen

Zum Jahreswechsel appellieren Polizei und Umwelt-Bildungszentrum beim Abfeuern von Raketen oder Zünden von Böllern das Pyrotechnikgesetz einzuhalten. Nur so könnten Unfälle mit schweren Verletzungen verhindert werden.

Zwei Menschen haben in den letzten Wochen ihr Leben verloren, weil sie mit Silvesterraketen und Böllern nicht richtig umgegangen sind. Mehr dazu in Explosion in Kapfenstein: Zwei Tote (17.11.14) und Kapfenstein: Brüder bunkerten Tausende Böller (19.11.14). Außerdem verlor Profifußballer Andreas Schicker durch das Hantieren mit einem pyrotechnischen Gegenstand eine Hand. Mehr dazu in Böllerunfall: Fußball-Profi verlor Hand (23.11.14) und Nach Böllerunfall: Schicker auf dem Weg der Besserung (24.11.14).

Silvester 2013: 600 Verletzte in ganz Österreich

Im Zusammenhang mit den Silvesterfeuerwerken befürchtet die Landespolizeidirektion weitere Unfälle mit zum Teil fatalen Folgen. Allein um den vergangenen Jahreswechsel wurden in Österreich 600 Personen verletzt. Hauptursachen sind Unwissenheit, das Unterschätzen der Gefahren, die vom Hantieren mit Feuerwerkskörpern ausgehen und auch Nichtbeachtung der gesetzlichen Bestimmungen.

Problemfeld illegal importierte oder hergestellte Böller

Laut dem Pyrotechnikgesetz aus dem Jahr 2010 unterliegen nur Feuerwerkskörper der Kategorie F1 keiner Beschränkung hinsichtlich Besitz und Verwendung. Personen, die sie abfeuern, müssen aber das 12. Lebensjahr vollendet haben. Feuerwerkskörper der Kategorie F2 - dazu gehören zum Beispiel die sogenannten Schweizerkracher - dürfen von Personen unter 16 Jahren weder besessen noch verwendet werden. Uwe Kozina, Leiter des Umwelt-Bildungszentrums Steiermark: „Größere Feuerwerke, die Kategorien F3 und F4, dürfen nur mit einer entsprechenden Ausbildung gekauft werden ab 18 Jahren. Nur wir wissen leider auch, dass illegal immer wieder Feuerwerkskörper aus dem benachbarten Ausland importiert werden und dass auch in unserem Land illegal hergestellte Böller verwendet werden. Und da kommt es aufgrund dieser zum Teil nicht eingehaltenen Vorschriften bei der Produktion immer wieder zu schweren Verletzungen.“

Sicherheitsabstand einhalten

Vor allem dann, wenn nicht genügend Sicherheitsabstand eingehalten wird. „Ab der Kategorie F2 sind das mindestens acht Meter. Das ist ein Sicherheitsabstand der einerseits vor Lärmschädigungen schützt, zum anderen auch vor einer Sprengwirkung. Große Feuerwerke sollten nur aus einem ordentlichen Abstand von mindestens 15 Metern Entfernung abgeschossen werden.“

Strafrahmen: bis 10.000 Euro oder sechs Wochen Haft

Im Ortsgebiet von Graz ist das Abschießen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorien F2, F3 und F4 ausnahmslos verboten. Verstöße gegen die Bestimmungen des Pyrotechnikgesetzes werden mit einer Geldstrafe von bis zu 10.000 Euro oder mit bis zu sechs Wochen Haft bestraft. Außerdem ist das Abschießen von Raketen oder Knallkörpern der Kategorie F2 in der Nähe größerer Menschenansammlungen sowie in unmittelbarer Nähe zu Kirchen, Krankenanstalten, Alters- und Erholungsheimen sowie Tierheimen und Tiergärten verboten.

Die Landespolizeidirektion Steiermark kündigt für heuer verstärkte Kontrollen zur Einhaltung des Pyrotechnikgesetzes an. Übertretungen werden ausnahmslos zur Anzeige gebracht, heißt es.

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