Mordprozess: 48-Jährige wird eingewiesen

Im Prozess gegen eine 48 Jahre alte Grazerin wegen Mordes an einer Bekannten ist am Dienstag das Urteil gefallen: Ein Geschworenengericht befand die Frau für unzurechnungsfähig und entschied auf eine unbedingte Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.

Die mittlerweile 48 Jahre alte Angeklagte hatte mehr als 2,5 Promille Alkohol im Blut, als sie im Dezember 2011 mit einer Bekannten in deren Wohnung in Graz eine handfeste Auseinandersetzung hatte - mehr dazu in Bekannte im Vollrausch getötet - Prozess vertagt (31.10.2013).

Prozess wurde drei Mal vertagt

Die Frau versetzte der Gehbehinderten einen starken Tritt gegen den Brustkorb, worauf sie zu Boden stürzte. Daraufhin drückte die Angeklagte ihr Opfer solange mit der Gehhilfe nieder, bis sich die Frau nicht mehr wehrte. Die erste Anklage lautete auf Tötung und nicht auf Mord, da die 48-Jährige aufgrund ihrer Alkoholisierung nicht zurechnungsfähig gewesen sein soll. Weil sich aber psychiatrische Gutachten als widersprüchlich erwiesen, wurde der Prozess drei Mal vertagt.

Richter war unzuständig

Beim vierten Versuch kam ein neuer Sachverständiger dann zu dem Schluss, dass eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher angebracht wäre; weil dies aber nicht Prozessgegenstand war, musste der Richter ein Unzuständigkeitsurteil fällen.

Anklage lautet jetzt auf Mord

Da die neue Anklage jetzt auf Mord lautete, wurde der Prozess am Dienstag vor einem Geschworenengericht abgehalten. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher, die Verteidigung wollte wiederum eine Einweisung in eine Anstalt für entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher erwirken.

Angeklagte konnte Tränen nicht zurückhalten

Mit geschlossenen Augen ließ die schlanke, große Frau mit hochgesteckten blonden Haaren das anfängliche Blitzlichtgewitter vor Gericht über sich ergehen; auch bei den Ausführungen des Staatsanwaltes über ihre beiden gescheiterten Ehen, ihre drei Kinder und die seit über 25 Jahren andauernde Alkoholsucht blieb ihr Blick zu Boden gesenkt. Bei der Schilderung der Ereignisse in der Tatnacht konnte sie die Tränen aber nicht länger zurückhalten und sagte: „Ich kann nicht glauben, dass ein Mensch wegen mir gestorben ist, den ich echt gern gehabt habe.“

Gutachter: Mit weiteren Gewalttaten zu rechnen

Der Staatsanwalt bezog sich auf das Gutachten des Gerichtspsychiaters Reinhard Haller: Dieser erklärte die Tat in seinem Gutachten mit einer alkoholinduzierten, psychotischen Störung. Die alkoholkranke Angeklagte würde eine gefährliche Persönlichkeit aufweisen; wenn sie nicht behandelt werde, sei mit weiteren Gewalttaten zu rechnen.

Der Verteidiger der Angeklagten sagte, seine Mandantin sei nach zweieinhalb Jahren Alkoholabstinenz austherapiert im besten Sinne. Auch beim Tod ihrer schwer behinderten Tochter im Vorjahr sei sie nicht rückfällig geworden und habe bewiesen, Lebenskrisen auch ohne Alkohol bewältigen zu können - so der Appell des Anwaltes in Richtung der Geschworenen.

Unzurechnungsfähig - Einweisung

Dieser Appell blieb aber ungehört: Das Geschworenengericht folgte der Meinung des psychiatrischen Sachverständigen und entschied sich für eine unbedingte Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher, die 48-jährige Grazerin wurde für unzurechnungsfähig befunden. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.