VKI mit Klage gegen Lyoness erfolgreich

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat erfolgreich die Grazer Einkaufsgemeinschaft Lyoness verklagt. Insgesamt seien 61 Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und Zusatz-AGB bei Lyoness gesetzwidrig.

Die Menge der gesetzeswidrigen Klauseln sei ein Negativrekord, teilte der VKI am Montag mit. Dieser prüfe in weiterer Folge eine Sammelklage zur Rückforderung von Zahlungen - das Urteil ist nicht rechtskräftig.

„Das gab es noch nie“

Schon 2014 gab es starke Kritik an den Geschäftsmethoden der Grazer Einkaufsgemeinschaft - mehr dazu in VKI kritisiert „Reinigungsprozess“ bei Lyoness. „Das gab es soweit ich überblicke noch nie, dass so viele Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Unternehmens als intransparent, für gesetzwidrig und unwirksam erklärt worden sind“, sagte VKI-Juristin Ulrike Wolf. Lyoness kündigte für den Nachmittag eine Stellungnahme an.

Kunden mit „Mitgliedsvorteilen“ gelockt

Der VKI wirft Lyoness vor, dass die „erweiterten Mitgliedsvorteile“ viele Menschen dazu verleitet hätten, zwischen 2.000 und 25.000 Euro an Lyoness zu bezahlen, um die versprochenen Vorteile nutzen zu können. Kunden hätten jedoch berichtet, dass sie die ihnen in Aussicht gestellten Boni nicht oder nur ungenügend erhalten haben.

Viele wollten aus dem Vertrag aussteigen und ihr Geld zurück - bis heute seien eine Reihe von Klagen bei verschiedenen Gerichten anhängig. Das Handelsgericht Wien schloss sich nun der Rechtsansicht des VKI an und erklärte sämtliche 61 Klauseln für gesetzeswidrig und damit unwirksam.

VKI prüft Sammelklage

Der VKI erwägt nun Betroffenen eine Sammelklage anzubieten. Damit sollen jene, die über keine Deckung durch eine Rechtsschutzversicherung verfügen, die einbezahlten Gelder zurückfordern können, kündigte VKI-Jurist Peter Kolba an. Dabei würde das Prozesskostenrisiko durch Beiziehung eines Prozesskosten- Finanziers abgesichert. Dieser würde in Form einer Erfolgsquote partizipieren.

Lyoness überlegt Rechtsmittel

Lyoness wurde 2003 als „Cash-Back“-Unternehmen gegründet und ist mittlerweile nach eigenen Angaben mit rund 1.000 Mitarbeitern in 46 Märkten aktiv.

Das Unternehmen will nun alle Rechtsmittel gegen das nicht rechtskräftige Urteil des Wiener Handelsgerichts prüfen und gegebenenfalls auch ergreifen. Man sei zudem dabei, die Altlasten abzuarbeiten und das Unternehmen neu auszurichten, etwa über eine Trennung der Geschäftsbereiche, was bereits umgesetzt worden sei. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen seien bereits im Vorjahr adaptiert worden, heißt es bei Lyoness.

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