Caritas hilft beim Kampf gegen Obdachlosigkeit

Die Wohnungssicherungsstelle der Caritas unterstützt seit mehr als zehn Jahren Menschen in der Steiermark, damit sie ihre Wohnungen nicht verlieren und nicht obdachlos werden - und es gibt nach wie vor viel zu tun.

Die Wohnungssicherungsstelle der Caritas mit Sitz in Graz hat elf Mitarbeiter - sie kümmern sich in der gesamten Steiermark um Menschen in Wohnungsnot, sagt der Leiter der Wohnungssicherungsstelle, Markus Haidinger: „Der wesentliche Grund für einen drohenden Wohnungsverlust sind Mietschulden. Wir haben durchschnittliche Mietschulden von 1.400 Euro plus die Anwalts- und Gerichtskosten - Schulden von rund 2.000 Euro, die man ohne finanziellen Spielraum nicht mehr begleichen kann. Wir erheben auch die Usachen von Mietschulden, und da sind wir draufgekommen, dass viele nicht Bescheid gewusst haben über Tranferleistungen.“

Zweistufige Beratung

1.680 Haushalte in der Steiermark wurden im Vorjahr betreut, 807 davon in Graz. „Wir haben ein zweistufiges Beratungssystem: Die Erstberatung, wo man die wichtigsten Anliegen abklären kann, und wir haben ein Wohnungssicherungsverfahren, wo die Begleitung intensiver ist, wo wir die Daten genau erheben und Anträge auf finanzielle Aushilfen stellen“, so Haidinger.

Immer mehr Junge betroffen

Die meisten Menschen, die gegen die Delogierung kämpfen, sind alleinstehend, viele auch alleinerziehend, viele haben keinen Job - und, so Haidinger, immer mehr Menschen sind jung: „Erwischen kann es an sich jeden - das merkt man. Wir sind vor kurzem draufgekommen, dass wir in der Region Leoben sehr viele Haushalte in Beratung haben - jung, unter 25 - nämlich rund ein Drittel. Für Junge ist der Wohnungseinstieg das große Thema, und diese ganzen Kosten sind kaum selbst aufzubringen.“

Neue Förderzusage von Land und Stadt

Das Land Steiermark und die Stadt Graz haben jetzt eine Förderzusage in der Höhe von insgesamt 375.000 Euro gegeben - dies würde die aktuelle Arbeit sichern, so Haidinger. Wünsche blieben aber offen - etwa nach mehr Beratungszeit in den ländlichen Regionen oder nach einer Abfederung von Anwaltskosten in Mietrechtsverfahren.

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