Straner-Anklage: SPÖ bleibt gelassen

Gegen den Fohnsdorfer Bürgermeister Johann Straner wird Anklage wegen Amtsmissbrauchs und Untreue erhoben - und das wenige Tage vor der Gemeinderatswahl am Sonntag. Bei seiner Partei, der SPÖ, bleibt man dennoch gelassen.

Der Fohnsdorfer Bürgermeister Johann Straner (SPÖ)

APA/EXPA/Sandro Zangrando

Die Leobener Staatswaltschaft wirft dem Fohnsdorfer Bürgermeister Johann Straner (SPÖ) Amtsmissbrauch und Untreue vor; auch eine Gemeindebedienstete wird angeklagt

Die Staatsanwaltschaft Leoben wirft Johann Straner Missbrauch der Amtsgewalt und Untreue unter Ausnützung einer Amtsstellung vor: „Nach dem Inhalt der Anklageschrift soll Johann Straner bei Kreditaufnahmen den Gemeinderat und die Aufsichtsbehörde umgangen haben. Er soll Auszahlungen aus einer Bürgschaft der Gemeinde ohne Gemeinderatsbeschluss und ohne dass ein Haftungsfall eingetreten ist, veranlasst haben“, so die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Nicole Dexer - mehr dazu in Straner geht als Angeklagter in die Wahl. Auch eine Gemeindebedienstete wird wegen Amtsmissbrauchs angeklagt.

„Keine Rücksicht auf Wahltermine“

Dass nach den jahrelangen Ermittlungen die Anklage ausgerechnet jetzt - wenige Tage vor der Gemeinderatswahl - fertig ist, sei reiner Zufall, sagt Dexer: „Wir sind selbst nicht glücklich über den Zeitpunkt der Anklageerhebung. Bei der Staatsanwaltschaft wird auf Wahltermine aber keine Rücksicht genommen.“ Wann es zu einem Prozess kommt, lässt sich noch überhaupt nicht abschätzen, zumal Straner bereits anklingen ließ, die Anklage zu beeinspruchen.

SPÖ: „Wähler wissen, wie sie etwas bewerten“

Bei der SPÖ, für die Straner - nach der letzten Kandidatur mit einer eigenen Liste - jetzt wieder antritt, reagiert man gelassen: „Der Rechtsstaat ist am Wort, den Zeitpunkt will ich nicht bewerten, er ist ja jetzt so, wie er ist. Laut neuem Statut haben die Ortsorganisationen ihre autonomen Rechte, und die werden akzeptiert“, so Landesgeschäftsführer Max Lercher, der glaubt, dass „die Wähler genau wissen werden, wie sie etwas bewerten und dann die richtige Entscheidung treffen“.

Wahlrechtlich gesehen hat die Anklage keine Auswirkungen auf die Kandidatur Straners - Handlungsbedarf gebe es nur bei einer rechtskräftigen Verurteilung, so die Auskunft der Landeswahlbehörde.

Grüne: „‚Fall Straner‘ auch ‚Fall Voves‘“

Die steirischen Grünen sind die ersten, die aus der Straner-Anklage Profit schlagen wollen: Straners Zeit sei abgelaufen, er wäre gut beraten, endlich die Konsequenzen zu ziehen, heißt es in einer Aussendung.

Für sie sei der „Fall Straner“ zudem auch ein „Fall Voves“: Landeshauptmann Franz Voves (SPÖ) habe seinerzeit als zuständiger Gemeindereferent in der Regierung „trotz Warnungen seiner eigenen Abteilung immer wieder grünes Licht für die Finanzierung gegeben“, so Landessprecher Lambert Schönleitner: „Voves hätte dem ‚Pleite-Bürgermeister‘ längst die Lizenz zum Bürgermeistern SPÖ-intern entziehen müssen.“

Voves: „Der Wähler ist am Wort“

Landeshauptmann Voves wiederum ließ am Dienstag ausrichten, dass „jetzt die Gemeinderatswahlen abzuwarten sind“: „Nun ist der Wähler am Wort.“

Links: