Ex-Abgeordnete Ranner neuerlich verurteilt

Die ehemalige EU-Abgeordnete Hella Ranner ist auch im zweiten Prozess wegen Untreue und Betrugs für schuldig befunden worden. Wegen der langen Verfahrensdauer reduzierte der Richter die unbedingte Strafe aber von 30 auf 26 Monate.

Der erste Prozess gegen Hella Ranner endete im April 2014 mit einem Schuldspruch. Es wurde eine unbedingte Haftstrafe ausgesprochen - mehr dazu in Zweieinhalb Jahre Haft für Ranner (9.4.14). Im zweiten Durchlauf musste nur ein Teil des Prozesses wiederholt werden. Der Oberste Gerichtshof hatte aus formellen Gründen die Verurteilung wegen Betruges aufgehoben. Nun musste auch die Gesamtstrafe neu bemessen werden.

Vorwurf des schweren Betrugs neu aufgerollt

Die frühere Rechtsanwältin Hella Ranner war von 2009 bis 2011 EU-Abgeordnete (ÖVP). Zuvor arbeitete sie ab 2004 für die Anwaltskanzlei Saxinger, Chalupsky & Partner (SCWP). Dabei soll sie ungerechtfertigterweise Honorare einbehalten haben. In diesem Punkt wurde sie wegen Untreue rechtskräftig für schuldig befunden. Das zweite Faktum, der schwere Betrug, musste neu aufgerollt werden. Es ging dabei um ein Darlehen, dass Ranner von einem Bekannten bekommen hat und das zwei Mal 50.000 Euro ausmachte.

Vier Mio. Euro Schulden, aber „nicht zahlungsunfähig“

Ranner beteuerte mehrmals, sie wollte das Geld ihrem langjährigen Bekannten und Klienten immer sofort zurückzahlen. „Warum sind Sie nicht zu einer ihrer zwölf Banken gegangen, bei denen Sie schon Schulden hatten?“, fragte Richter Erik Nauta. „Ich habe das Geld kurzfristig gebraucht“, meinte die Angeklagte. Ihre Schulden betrugen zur Zeit des ersten Privatdarlehens laut Richter ungefähr vier Millionen Euro, aber „ich war nicht zahlungsunfähig“, beteuerte Ranner. Der Geschädigte erklärte, er hätte ihr das Geld nie gegeben, wenn er von ihrer wahren Finanzlage gewusst hätte. Mittlerweile hat er von den 100.000 Euro in Raten immerhin schon 10.000 zurückbekommen.

Neues Urteil: 26 Monate Haft

Der Schöffensenat befand Ranner - gleich wie beim ersten Prozess - für schuldig des schweren Betruges, wegen der langen Verfahrensdauer wurde die Strafe aber um vier Monate vermindert. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.