Karlau-Häftlinge wegen Raubüberfalls verurteilt

Zwei Häftlinge der Justizanstalt Graz-Karlau sind jetzt in Salzburg vor Gericht gestanden. Die beiden Männer sollen bei einem Freigang ein Wettlokal überfallen und einer Angestellten 3.000 Euro geraubt haben. Sie wurden nicht rechtskräftig zu weiteren Haftstrafen verurteilt.

Die beiden Angeklagten, ein 31-jähriger Kärntner und ein 29-jähriger Bosnier, haben laut Anklage bei einem Freigang am 21. November 2014 ein Wettlokal in Tamsweg im Salzburger Lungau überfallen und der Angestellten eine Handtasche mit 3.000 Euro geraubt.

Nicht zum ersten Mal

Staatsanwalt Leon-Atris Karisch geht aufgrund der Indizien und Beweise von einer Schuld der Angeklagten aus. Der Bosnier habe bereits besondere Ortskenntnisse aus dem Jahr 2010 erlangt. „Es handelte sich um dasselbe Wettlokal, wo er schon einen Raub begangen hatte“, erklärte Karisch. Er warf den beiden Angeklagten schweren Raub vor.

Angestellte mit Messer bedroht

Bei dem Überfall im November habe der Kärntner, der wie der Bosnier mehrmals einschlägig vorbestraft ist, die Angestellte mit einem Küchenmesser bedroht und ihre Handtasche samt Bargeld, Bankomatkarte und Dokumenten gefordert, sagte der Staatsanwalt. Der Kärntner sei danach zusammen mit dem bosnischen Beitragstäter wieder zurück nach Graz-Karlau gefahren. In Ramingstein, das noch im Lungau liegt, sei die Handtasche während der Fahrt aus dem Wagen geworfen haben. Das Geld tauchte allerdings nicht mehr auf.

Männer beschuldigten einander gegenseitig

Die zwei Männer standen bereits im Fokus der Ermittlungen, als sie wieder in die Haftanstalt zurückgekehrt waren. Der Bosnier verbüßte in Graz-Karlau eine mehrjährige Haftstrafe. Der Kärntner, für den eine Haftstrafe zu Ende gegangen wäre, wurde daraufhin in die Justizanstalt Salzburg gebracht. Die beiden Verdächtigen bestritten aber vehement, mit dem Raubüberfall im Lungau etwas zu tun zu haben. Sie belasteten jeweils den anderen. Die Auswertung von Handypeilungen verhärtete den Verdacht auf die beiden. Sie schoben jeweils dem anderen die Schuld zu.

Staatsanwalt: Bekenntnis via Facebook

Der Bosnier gab an, dass der Kärntner ihn nach Tamsweg gefahren habe, dort habe er dann Freunde und Familienangehörige besucht. Auf der Rückfahrt habe der Kärntner die Handtasche aus dem Auto geworfen und noch gesagt, diese stamme aus einem Raub in einem Wettlokal. Der Kärntner wiederum gab an, er habe damit nichts zu tun, der Bosnier habe den Raub verübt. Er habe die ganze Zeit seines Freiganges bei seiner Freundin verbracht. Das Handy war laut Staatsanwalt aber an verschiedenen Orten im Lungau eingeloggt. Zur Tatzeit selbst wurden aber keine Daten verzeichnet, die Handys dürften ausgeschaltet gewesen sein. Der Bosnier soll seiner Schwester auf Facebook mitgeteilt haben, dass er „Scheiße gebaut hat“, so der Staatsanwalt.

Schuldsprüche für beide Angeklagten

Sowohl der Hauptbeschuldigte Kärntner als auch der wegen Beitragstäterschaft angeklagte Bosnier zeigten sich nicht geständig. Die beiden wurden wegen schweren Raubes schuldig gesprochen. Der 31-jährige Kärntner erhielt siebeneinhalb Jahre, der 29-jährige Bosnier sieben Jahre Haft. Die Urteile des Schöffensenates unter Vorsitz von Richter Aleksandar Vincetic sind nicht rechtskräftig. Dem Staatsanwalt war die Strafe zu mild. Er kündigte Strafberufung an. Der Verteidiger erwog ebenfalls Rechtsmittel.