Vergewaltigung: Haft und Einweisung für 14-Jährigen

In Graz ist am Dienstag ein 14-Jähriger wegen der Vergewaltigung einer Zehnjährigen vor Gericht gestanden: Er soll das Mädchen in einem Bus angesprochen und auf einer öffentlichen Toilette missbraucht haben. Das Urteil: viereinhalb Jahre Haft und Einweisung in eine Anstalt.

Die Polizei nahm den 14-Jährigen Mitte November fest, danach wurde über ihn die U-Haft verhängt - „angesichts seines Vorlebens“, wie es damals von der Staatsanwaltschaft Graz hieß.

Opfer sind erst sieben und zehn Jahre alt

Der Bursche soll das Mädchen in Graz in einem Bus angesprochen und danach auf einer öffentlichen Toilette mehrmals vergewaltigt haben. Weiters soll sich der 14-Jährige bereits ein Jahr davor an einer Siebenjährigen vergangen haben - mehr dazu in Zehnjährige auf Toilette mehrfach vergewaltigt (13.11.2014) und Nach Vergewaltigung: Behörden sind Hände gebunden (14.11.2014) - damals allerdings war der Bursche noch nicht strafmündig und wurde nicht festgenommen. Ihm wurde jedoch ein Erziehungshelfer zur Seite gestellt.

Ein erst 14-Jähriger sitzt am Straflandesgericht in Graz vor den Justizbeamten

APA/Elmar Gubisch

Die Verhandlung fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt

Haft und Einweisung

Der groß gewachsene Jugendliche wurde am Dienstag von den Justizwachebeamten in Handschellen vorgeführt und stellte sich - ohne sein Gesicht verbergen zu wollen - Kameraleuten und Fotografen. Der Richter überprüfte seine persönlichen Daten: „Vier Jahre Volksschule, dann Sonderschule, stimmt das so weit?“ Der Bursch nickte. Danach wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen.

Das Urteil: viereinhalb Jahre Haft und Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Bei der Urteilsverkündung begründete der Richter die beinahe vollständige Ausschöpfung des Strafrahmens von fünf Jahren mit dem „planmäßigen Vorgehen“ des Jugendlichen: „Das war nicht spontan, sondern bewusst gewählt.“

Er habe das Alter des Mädchens gekannt, sie verfolgt und ihr dann den Mund zugehalten. Die Tat sei aufgrund der Vorgehensweise und der Örtlichkeit als „besonders erniedrigend“ einzustufen, sagte der Richter. Die Schöffen berücksichtigten auch die „nahezu idente Tat“ nur Monate vor der angeklagten Vergewaltigung. Mildernd war laut dem Richter nur das Geständnis des 14-Jährigen.

„Lächerliches“ Teilschmerzensgeld

Der Angeklagte muss weiters ein Teilschmerzensgeld in der Höhe von 1.000 Euro an das Opfer zahlen, das der Richter in Anbetracht der Tat als „lächerlich“ bezeichnete. Der Bursch nahm das Urteil ohne Regung zur Kenntnis und bat um drei Tage Bedenkzeit, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab - das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.