Geschäft mit Gesundheitsdaten boomt

Elektronische Gesundheitsdaten sind ein wertvolles Gut - auch für jene, die damit Geschäfte machen. Eine Grazer Firma analysiert mittlerweile Millionen Einzeldaten. An den Rückschlüsse, die sich draus ziehen lassen, sind vor allem Versicherungskonzerne interessiert.

Schon jetzt ist es durch verfügbare Gesundheitsdaten möglich, seriöse Vorhersagen etwa zu Krankheitsverläufen zu erstellen oder Krankheiten zu vergleichen.

Analyse und Vergleich

Das Grazer Unternehmen watchdogs, das auch eine Sitz in Wien hat, zieht dafür die Daten öffentlicher Institutionen - etwa von Spitalsträgern - heran, analysiert und vergleicht sie: „In der Form der psychischen Erkrankungen beispielsweise sind wir der Arbeitshypothese nachgegangen, ob mehr Einkommen mehr psychische Erkrankungen bedeutet - und ja, wir haben eine positive Korrelation entdeckt“, so Martin Zechner, Geschäftsführer von watchdogs.

Mittlerweile kann das Unternehmen bereits auf 125 Millionen Einzeldaten zurückgreifen; verbunden mit individuellen Gesundheitsdaten könnten es künftig noch mehr sein und die Berechnungen damit genauer werden.

Versicherungen und Apps

Gemeint sind etwa Daten aus zunehmend beliebten Gesundheits-Apps - sie werden von ihren Anwendern regelmäßig mit Informationen über Puls, Herzfrequenz oder Kalorienverbrauch gespeist. Genau daraus ließen sich wertvolle Rückschlüsse ziehen, so Zechner: „Speziell sind es beispielsweise Versicherungskonzerne, die natürlich wissen wollen, wie entwickelt sich die Gesundheit des Individuums, und wir werden vor Versicherungsmodellen stehen, die das sehr stark zur Grundlage haben werden, individuelle Daten dafür zu verwenden.“

Verwertung nur mit Zustimmung

Schon jetzt sind 30 Prozent der weltweit verfügbaren Daten Gesundheitsdaten, und das Geschäft damit boomt wie noch nie: „In den USA wurden allein im letzten Jahr 2,4 Milliarden Dollar in Start-ups im Gesundheitsdatenbereich gesteckt, das heißt Gesundheitsdaten, die das Leben verlängern können, sind das derzeit wertvollste Gut“, so Zechner.

Bei der Verwertung individueller Daten ist allerdings auch der Datenschutz gefordert, denn Daten, die einer Person eindeutig zugeordnet werden können, dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung nicht verwertet werden.

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