Arbeitszeitgesetz: Med-Uni-Ärzte protestieren

Das neue Arbeitszeitgesetz für Ärzte sorgt für Unmut und Protest am LKH Graz: Für die KAGes-Angestellten ist alles geregelt, für Bundesärzte - jene, die über die Med-Uni angestellt sind - steht nur fest, wie viel sie arbeiten dürfen, aber nicht ihr Gehalt.

Der Uni-Rat, eine Art übergeordneter Aufsichtsrat der Med-Uni Graz, kippte die Betriebsvereinbarung zur Gehaltsanpassung. Damit ist je nach Auslegung lediglich geklärt, wie viel Ärzte und wissenschaftliches Personal arbeiten dürfen, aber nicht, was sie verdienen.

„Versorgung und Sicherheit gefährdet“

Etwa die Hälfte der am LKH Graz arbeitenden Ärzte ist über die Med-Uni Graz angestellt - für sie gelten nicht die ausverhandelten KAGes-Verträge zur freiwilligen Mehrarbeit samt beschlossener Gehaltsanhebung. Zwar konnten auch die betroffenen 1.400 Mitarbeiter so genannte Opt-Out-Verträge über freiwillige Mehrarbeit unterschreiben, von den als Basis dazu ausgearbeiteten und unterschriebenen Betriebsvereinbarungen über Arbeitszeiten und Gehälter - mehr dazu in Spitalsärzte: Neuregelung auch an Med-Uni Graz (30.3.2015) - hat der Uni-Rat jene über die Gehaltsanhebung aber nicht abgesegnet, sondern aufgehoben.

„Es führt dazu, dass Journaldienste nicht mehr in diesem Rahmen an diesem Klinikum durchgeführt werden können. Damit sind die Patientenversorgung und die Patientensicherheit akut gefährdet“, sagt Gerwin Arnetzl vom wissenschaftlichen Betriebsrat der Med-Uni.

Betriebsrat sieht ganzen Vertrag als ungültig an

Für den Betriebsrat sind mit der Aufhebung der Gehaltsvereinbarung auch die Vereinbarungen über die Arbeitszeit ungültig: „In Analogie zu einem Dienstnehmervertrag, der zwingend aus zwei Bestandteilen besteht - Definition der Arbeitsleistung und Definition des Entgelts - sehen wir hier die Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeit und die Betriebsvereinbarung zur ortsüblichen Gehaltsanpassung als zwingende Einheit“, meint Arnetzl.

„Desaströser Zustand“

Für die Spitalsärzte ist nur die Vereinbarung zur Gehaltsanhebung ungültig, so Martin Wehrschütz, Obmann der Spitalsärzte in der Ärztekammer: „Der einzelne Arzt weiß zwar, wie lang er arbeiten darf, er weiß aber nicht, was er in Zukunft mehr verdienen darf. Ein desaströser Zustand! Wer möchte sich an dieser Universität noch anstellen lassen, wenn er nicht weiß, in welchem Umfeld er sich in Zukunft bewegen soll?“

Geplant sind weitere Betriebsversammlungen, die laut Betriebsrat zu einer Einschränkung des klinischen Betriebes führen werden, sowie eine Protestkundgebung; auch Klagen stehen im Raum.

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