Oberlandesgericht: Kartnig bleibt in Haft

Der ehemalige Sturm Präsident Hannes Kartnig wird nicht vorzeitig aus der Haft entlassen. Das Oberlandesgericht Graz bestätigte die Abweisung des entsprechenden Antrages auf Haftentlassung auf Bewährung durch das Landesgericht für Strafsachen Graz.

Kartnigs Anwalt Roland Kier sagte bereits am Mittwoch, die Entscheidung des Oberlandesgerichtes dürfte nicht zugunsten seines Mandaten ausgefallen sein. Er rechne eher damit, dass das OLG der Entscheidung des Straflandesgerichtes gefolgt sein dürfte, so Kier. Dieses hatte die vorzeitige Entlassung nach zwei Drittel der Haft von Kartnig abgelehnt. Mitte Mai hätte Kartnig zwei Drittel seiner Strafe abgesessen, für das letzte Drittel wollte er auf Bewährung entlassen werden. Mehr dazu in Keine bedingte Entlassung für Kartnig (21.4.2013).

Akt wurde am Freitag zugestellt

Der Akt der zweiten Instanz wurde am Freitag zugestellt werden, hieß es auf Anfrage beim Oberlandesgericht. Damit ist jetzt amtlich, dass Hannes Kartnig mit seinem Gesuch auf vorzeitige Haftentlassung auf Bewährung abblitzte. Tagsüber arbeitet Kartnig als Unternehmer im offenen Vollzug, am Abend muss Kartnig zurück in seine Zelle. Hannes Kartnig verbüßt derzeit eine 15-monatige Haftstrafe wegen Steuervergehen - mehr dazu in 15 Monate Haft für Hannes Kartnig (22.4.2014).