29 Minderjährige in der Steiermark vermisst

Der 25. Mai ist der internationale Tag der vermissten Kinder. In Österreich sind aktuell 379 Minderjährige abgängig, in der Steiermark sind es 29. Die meisten Vermissten gibt es in der Bundeshauptstadt Wien.

Rücken Hand Bedrohung

Bundeskriminalamt

In der Steiermark sind derzeit 29 Minderjährige als vermisst gemeldet

Für die Abgängigkeit von Minderjährigen gibt es zahlreiche Gründe: Schulische Probleme, Konflikte mit den Erziehungsberechtigten oder auch jugendlicher Leichtsinn und Auflehnung gegen Autoritäten. Durch das Verschwinden soll oft ein „Zeichen“ gesetzt werden. Die meisten Abgängigen tauchen aber erfreulicherweise innerhalb weniger Tage wieder auf.

Mit Stichtag vom 4. Mai 2015 waren in Österreich 866 Menschen als abgängig gemeldet, davon waren 379 minderjährig. Rund ein Drittel der Abgängigen in Österreich stammt aus Wien - mehr dazu in 379 Minderjährige in Österreich vermisst (wien.ORF.at). In der Steiermark waren insgesamt 85 Personen offiziell abgängig, davon waren 53 Personen männlich und 32 weiblich; 29 von ihnen sind minderjährig.

Großteil vermisster Personen wiedergefunden

Erfreulicherweise wird ein Großteil der vermissten Personen wieder gefunden und die Fälle somit erfolgreich geklärt werden. Aus den jahrelangen Erfahrungen der Ermittler zeigt sich, dass die Gesamtzahl der abgängigen Personen in den ersten Jahren stark abnimmt. Von den derzeit 203 im Jahr 2014 Vermissten werden in fünf Jahren nur mehr etwa 20 Personen abgängig sein.

„Jedes vermisste Kind eines zu viel“

„Die Suche nach Vermissten ist ein Schwerpunkt der Kriminalpolizei. Ich bin selber Mutter und kann die Sorgen der Eltern sehr gut nachvollziehen. Denn jedes vermisste Kind ist eines zu viel!“, so Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP). Daher wurde mit 1. September 2013 im Bundeskriminalamt das Kompetenzzentrum für abgängige Personen (KAP) geschaffen. Dessen Zuständigkeit erstreckt sich in erster Linie auf Grundsatzangelegenheiten des Vermisstenwesens, Servicierung der Dienststellen, Schulung, Koordination und Dialog mit Angehörigen von Vermissten. Das KAP steht auch für eine Bündelung der Informationen, Beratung sowie Präventionsarbeit.

Öffentlichkeit mit eingebunden

Neben der polizeilichen Ermittlungsarbeit ist auch die Einbindung der Öffentlichkeit ein wichtiger Bestandteil bei der Suche nach Abgängigen. Voraussetzungen für die sogenannte Öffentlichkeitsfahndung sind die gesetzlichen Bestimmungen nach der Strafprozessordnung und dem Sicherheitspolizeigesetz.

Internationale Hotline „116000“

Die Polizei setzt derzeit neben klassischen Methoden wie der Bildveröffentlichung in Printmedien und Fernsehen auch zunehmend auf Neue Medien wie der Facebook-Seite des Bundeskriminalamtes, der Polizei-App und auf Infoscreens in und um öffentliche Verkehrsmittel.

Rasche Unterstützung bietet auch die kostenlose Hotline „116000“, mit der auch die Polizei kooperiert. Die einheitliche Rufnummer für ganz Europa richtet sich sowohl an Kinder und Jugendliche, die von zu Hause ausgerissen sind und nicht mehr weiter wissen, als auch an Eltern und Bezugspersonen, deren Kind abgängig ist oder die einen Kindesentzug bzw. eine Kindesentführung vermuten.

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