Beschwerden gegen Red-Bull-Ring

Im zweiten Jahr nach dem Comeback der Formel 1 in Spielberg haben die Beschwerden von Anrainern des Red Bull Rings nur unwesentlich nachgelassen: Ombudsmann Karl Arbesser setzt sich nach wie vor für die Anliegen der Nachbarn ein.

Erst vor wenigen Wochen kam die endgültige Einstellung eines Verfahrens, das der Schlossherr bis zur letzten Instanz geführt hatte: Es ging um den Erdwall, der vor Jahren anstelle eines Gebäudes als Schallschutz am Ring errichtet worden war - mittlerweile steht an der Stelle der „voerstalpine wing“.

Red-Bull-Ring

APA/Erwin Scheriau

Auf dem Red-Bull-Ring finden fast wöchentlich Rennen statt, unumstritten ist er aber nicht

Der Wall hätte nicht den selben Effekt gehabt und sei nicht bewilligt gewesen. Die außerordentliche Revision brachte letztlich aber nicht den gewünschten Erfolg, damit ist diese Front aufzugeben: „Das nahmen wir zur Kenntnis“, sagte Arbesser knapp zwei Wochen vor dem Grand Prix.

Beschwerden von Einzelpersonen

Positiv ausgefallen sei dagegen die Entscheidung in Sachen Beschwerden von Einzelpersonen. Der Europäische Gerichtshof entschied im Falle einer Klagenfurterin, an deren Verfahren sich das Anliegen von Arbesser angeschlossen hatte: Demnach können Einzelpersonen wie etwa Nachbarn eine Beschwerde einreichen, wenn die Behörde keine Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung sieht. Das war bisher nur von Non-Profit-Organisationen möglich, erklärte der Ombudsmann. Das UVP-Gesetz müsse nun entsprechend geändert werden.

Düster seien die Aussichten beim dritten Verfahren, bei dem gegen das steirische Veranstaltungsgesetz vorgegangen wird. Der Verwaltungsgerichtshof lehnte eine Bearbeitung wegen eines Formalfehlers ab. Außerdem laufe bereits ein Verfahren der EU-Kommission gegen die Republik Österreich, in dem es um die Anrainer-Rechte geht. Dessen Ausgang dürfte er wohl abwarten, meinte Arbesser.

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