Gegen Feinstaub: Höchstgericht gibt Grazern recht

Im Kampf gegen den Feinstaub ist eine Grazer Familie einen Schritt weiter: Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) entschied, dass betroffene Bürger eine Nachbesserung des Luftqualitätsplans bzw. Maßnahmen gegen Feinstaub geltend machen können.

Feinstaub-Schild

APA/dpa/Frank Rumpenhorst

Die Grazer Familie fordert eine Umweltzone und Fahrverbote

Vor zwei Jahren forderte der Grazer Helmut Hoffmann mit Unterstützung der Grünen Maßnahmen gegen den Feinstaub – wie etwa die Einführung einer Umweltzone und tageweise Fahrverbote – mehr dazu in Feinstaub: Grazer will gegen Land vorgehen (1.3.2013). Schon damals war klar, dass der juristische Weg ein langer sein wird. Schließlich landete das Begehren beim VwGH, nachdem der Landeshauptmann den Antrag zurückgewiesen hatte und das vom Landesverwaltungsgericht bestätigt worden war.

VwGH beurteilt Antrag als zulässig

Jetzt war der VwGH am Zug und er urteilte, dass der Antrag des Grazer Ehepaares Hoffmann zum Zeitpunkt der Entscheidung des Landesverwaltungsgerichtes zulässig war. Denn zu dieser Zeit – im Juni 2014 – lagen alle drei Voraussetzungen für einen solchen Antrag vor. Diese sind laut VwGH: erstens das Fehlen einer Verlängerung der Frist zur Einhaltung der Grenzwerte, zweitens die Überschreitung der Grenzwerte und drittens die unmittelbare Betroffenheit der Antragsteller von dieser Überschreitung - Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshof im Detail (PDF).

Grüne unterstützen Familie weiter im Verfahren

Das Land muss jetzt Hoffmanns Begehren weiter behandeln. Ob es erfolgreich sein wird, lässt sich jetzt noch nicht abschätzen. Die Grünen garantieren der Familie aber weiterhin finanzielle und fachliche Unterstützung in diesem Fall, bestätigte Marlies Meyer, Geschäftsführerin des „Grün-Alternativen Vereins zur Unterstützung von Bürgerinitiativen“. Die Umweltsprecherin der Grünen im Nationalrat, Christiane Brunner, sprach von einer großen Bedeutung der Entscheidung: „Damit bekommt der Gesundheitsschutz eine echte Chance, die Umweltpolitik eine gerichtliche Kontrolle.“ Es sei klargestellt, dass Bürger in Österreich das Recht haben, vor der Behörde und den Verwaltungsgerichten die Einhaltung der Luftgrenzwerte zum Schutz ihrer Gesundheit geltend zu machen.

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