Amokfahrer bleibt in Graz

Das Landesgericht stimmt gegen eine Verlegung des Grazer Amokfahrers nach Wien. Bei der Haftprüfungsverhandlung am Dienstag wurde die U-Haft verlängert. Anfang August wird es eine weitere Haftprüfungsverhandlung geben.

Die Verlegung war vergangene Woche von der Leitung der Justizanstalt Graz-Jakomini beantragt und von der Staatsanwaltschaft Graz bewilligt worden, weil eine große Emotionalität bei Insassen und Personal rund um den Beschuldigten zu erkennen gewesen sei - mehr dazu in Staatsanwaltschaft für Verlegung.

„Ruhig und kooperationsbereit“

Außerdem soll er „autoaggressive Handlungen“ gesetzt haben und sich auch den Mitgefangenen gegenüber aggressiv verhalten haben. In der Justizanstalt Josefstadt sollte eine Sonderkrankenstation für den Mann zur Verfügung stehen.

In der Haftverhandlung am Dienstag sprach sich aber nicht nur der 26-Jährige selbst gegen eine Verlegung aus, auch das Gericht erachtete einen geänderten Haftort für „nicht zweckmäßig, weil sich der Beschuldigte nach den Wahrnehmungen der beigezogenen Sachverständigen in der Untersuchungshaft nunmehr ruhig und kooperationsbereit“ verhalte.

Weitere Verhandlung im August

Zudem würden die weiteren Untersuchungen erschwert werden. Die Generaldirektion für den Strafvollzug folgte der Ansicht des Gerichts und blies die Verlegung vorerst ab. „Wir beobachten, wie er sich weiter verhält“, sagte Josef Schmoll.

Vor dem Haftrichter blieb der 26-Jährige im Wesentlichen bei seiner bisherigen Aussage. Zum Motiv der Amokfahrt habe es keine neuen Erkenntnisse gegeben. Spätestens am 7. August 2015 wird eine weitere Haftprüfungsverhandlung stattfinden.