Amokfahrt: OLG Wien übernimmt Entscheidungen

In der Strafsache gegen den Grazer Amokfahrer werden Rechtsmittelentscheidungen künftig in Wien getroffen. Unter den Verletzten befindet sich auch eine Grazer Richterin - so soll der Anschein der Befangenheit vermieden werden.

Die normalen Ermittlungen gegen den Verdächtigen bleiben bei der Grazer Staatsanwaltschaft, Entscheidungen über Einsprüche oder eine Haftbeschwerde des Mannes werden künftig aber am Oberlandesgericht in Wien getroffen.

Amokfahrer bleibt in Graz in Haft

Auch bleibt der 26-Jährige in Graz in Haft: Das Landesgericht stimmte Anfang Juli gegen eine Verlegung nach Wien - mehr dazu in Amokfahrer bleibt in Graz (7.7.2015). Die Verlegung war von der Leitung der Justizanstalt Graz-Jakomini beantragt und von der Staatsanwaltschaft Graz bewilligt worden, weil eine große Emotionalität bei Insassen und Personal rund um den Beschuldigten zu erkennen gewesen sei - mehr dazu in Staatsanwaltschaft für Verlegung (6.7.2015).

Erste Schadenersatzzahlungen

Mittlerweile bekommen die ersten Opfer Schadenersatzzahlungen von der Kfz-Versicherung, bei der der Wagen des Mannes haftpflichtversichert war - das Fahrzeug war offenbar auf den Vater des 26-Jährigen angemeldet. Die Wiener Städtische wickle derzeit die Auszahlung an die ersten rund 20 Opfer - „leicht Geschädigte“ - ab, so Sprecher Christian Kreuzer; bei den weiteren Opfern seien aufwendigere Recherchen nötig, weshalb noch Gespräche geführt werden.

Insgesamt gebe es Forderungen von 35 bis 40 Geschädigten; die Versicherung plant die Auszahlung von insgesamt sieben Millionen Euro, wobei etwa 5,8 Millionen Euro an Verletzte und Angehörige fließen sollen, die restlichen 1,2 Millionen Euro werden für materielle Schäden bezahlt.