Witwe betrogen - Unternehmer verurteilt

Ein Unternehmer ist am Mittwoch in Graz zu zwölf Monaten Haft verurteilt worden. Er soll in der eigenen Firma einen Vandalenakt vorgetäuscht und versucht haben, einer ihm bekannten Witwe 95.000 Euro zu entlocken.

Laut Anklage soll der Unternehmer aus dem Bezirk Graz Umgebung im Jahr 2012 selbst seine eigene Firma beschädigt und so versucht haben, an rund 200.000 Euro Versicherungsgeld zu kommen. Doch als moralisch besonders verwerflich gelte laut Staatsanwältin ein weiterer Versuch des schweren Betrugs: Der Angeklagte soll demnach versucht haben, einer Bekannten, deren Gatte kurz zuvor gestorben war, rund 95.000 Euro zu entlocken.

„Moralisch höchst verwerflich“

Die Methode fand auch der Richter „moralisch höchst verwerflich“, denn der Angeklagte soll die Trauerphase der Frau voll ausgenutzt haben: Er habe laut Anklage einen Brief gefälscht, der nach dem Begräbnis an die Witwe und an den Angeklagten selbst zugestellt wurde - geschrieben im Namen des Verstorbenen, eine Art Bekennerschreiben nach dem Tod.

Darin stand, dass der Verstorbene eben diese 95.000 Euro dem Angeklagten schulde; die Witwe solle sie ihm bezahlen und auch noch ein Auto sowie ein Motorrad geben. Allerdings war die Frau stutzig geworden - einerseits wegen einer ihr unbekannten grammatikalischen Ausdrucksweise, andererseits wegen des mehrfach völlig falsch geschriebenen Kosenamens.

Zwölf Monate Haft und Geldstrafe

Der gebürtige Kärntner war bislang unbescholten - das sei auch ein Milderungsgrund, waren sich Verteidigung, Staatsanwaltschaft und das Schöffengericht einig, ebenso das umfassende Geständnis des Angeklagten: Es sei ein Blödsinn gewesen und tue ihm leid. Dennoch wurde der Mann des versuchten schweren Betrugs sowie des Vergehens der Fälschung eines Beweismittels schuldig gesprochen und nicht rechtskräftig zu zwölf Monaten Haft einer Geldstrafe von 1.000 Euro verurteilt.