Häufiger Anzeigen gegen Vereinsfeste

Immer häufiger gibt es Anzeigen gegen Vereine, die sich als „gemeinnützig“ bezeichnen und damit ohne große Auflagen Feste veranstalten können. Die steirische Gastronomie sieht darin einen Wettbewerbsnachteil.

Vereine dürfen - sofern sie gemeinnützig, mildtätig oder kirchlich tätig sind, an drei Tagen pro Jahr ohne große Auflagen Feste veranstalten. Durchschnittlich 20 bis 30 Anzeigen gehen pro Jahr bei der Wirtschaftskammer Steiermark ein, weil diese gemeinnützigen Vereine oftmals gar nicht gemeinnützig seien.

„Mit Gewinn auf Urlaub fahren“

Die Wirtschaftskammer kontrolliert Vereinsveranstaltungen daher häufiger als früher und zeigt Verstöße an, sagt Johann Hofer von der Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft.

„Dieser Ausschank, wo man Veranstaltungen abhaltet, wo überall ein Ochsengrill und ein Schwein ist, das nimmt schon Ausmaße an, wo tausend Leute dort sind. Und das ohne jegliche Genehmigungen, einfach, damit man sich ein Trantscherlgeld holt, damit man wo hin auf Urlaub fahren kann, damit man Ausflüge machen kann. Also das sehen wir nicht ein“, so Hofer.

Viele Vereine seien nicht „gemeinnützig“

In der seit eineinhalb Jahren laufenden Aktion „Fair Play für die Gastronomie“ informiert die Wirtschaftskammer über Auflagen, die bei derartigen Veranstaltungen zu beachten sind. Außerdem wird Vereinen nahegelegt, mit örtlichen Gastronomen zusammenzuarbeiten.

Auch das Bündnis der Gastronomie Österreich betont, dass es lediglich um fünf bis zehn Prozent der Veranstaltungen gehe. Eben dort, wo sich Vereine als „gemeinnützig“ bezeichnen, es aber nicht sind. Obmann Manfred Mader sind hier vor allem die Partei-Jugendorganisationen ein Dorn im Auge.

Rund 200 Anzeigen in Österreich

Diese würden sogenannte „Clubbings“ veranstalten, bei denen Gewinne von mehreren Zehntausend Euro erwirtschaftet werden. Gemeinnützig seien diese Organisationen aber nicht. Ganz im Gegensatz zu Feuerwehr und Rotem Kreuz, deren Veranstaltungs-Gewinne tatsächlich der Allgemeinheit dienen, so Mader.

Steirische Gastronomen kritisieren laut Mader daher, dass für sie verschiedene Auflagen wie die Registrierkassenpflicht gelten würden, Vereine aber ohne sich an Auflagen zu halten Feste veranstalten könnten. Sie sehen einen klaren Wettbewerbsnachteil. Aber auch in anderen Bundesländern häufen sich die Anzeigen gegen Vereine. Laut dem Bündnis der Gastronomie Österreich hat es im Vorjahr in Österreich rund 200 Anzeigen gegen Vereinsfeste gegeben.

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