Tag der Katze: Aufruf zur Kastration

Tierschutzombudsfrau Barbara Fiala-Köck ruft angesichts des internationalen Tages der Katze am Samstag die Verordnung zur Kastrationspflicht für freilaufende Katzen in Erinnerung. Ein neuer Entwurf dieser definiert die Passagen genauer.

„In Österreich gibt es seit 2005 eine Kastrationspflicht für alle Freigängerkatzen", erinnert Barbara Fiala-Köck: Alle Katzen mit regelmäßigem Zugang zur freien Natur sowie nicht zur Zucht bestimmte oder in bäuerlicher Haltung lebende Tiere müssen kastriert werden.

Neuer Verordnungsentwurf

Die Passage „in bäuerlicher Haltung“ ist im neuen Entwurf zur Verordnung der Kastrationspflicht nicht mehr enthalten. Laut Fiala-Köck kam es in der Vergangenheit sehr häufig zu Missverständnissen in Bezug auf die Verpflichtung zur Kastration - der Entwurf soll mehr Rechtssicherheit für alle bringen.

Katze bereits nach vier Monaten „rollig“

Bereits ab dem vierten Lebensmonat sind Katzen empfängnisbereit, und ein Wurf ist bis zu drei Mal jährlich möglich. Bei einem Wurf erblicken im Durchschnitt drei bis fünf Tiere das Licht der Welt; diese pflanzen sich ebenso fort, und eine Vermehrung der Katzen schreitet in weiterer Folge rasend schnell voran. Durch eine Adaptierung der bisherigen Verordnung soll ein noch größeres Ausbreiten von Streunerkatzen verhindert werden.

Vermehrung ist eine große Gefahr für andere Tiere

Die unkontrollierbare Vermehrung der Katzen stellt eine zusätzliche Gefahr für Singvögel und andere geschützte Tierarten dar. Bei einer großen Anzahl an Katzen ist die Gefahr einer Ausbreitung von tödlichen Krankheiten sehr groß.

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