Straner ab Ende September vor Gericht

Der ehemalige Fohnsdorfer Bürgermeister Johann Straner (SPÖ) muss sich ab Ende September im Straflandesgericht Leoben wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs und der Untreue verantworten. Fünf Prozesstage sind vorerst geplant.

Straner ist ab 29. September vor ein Schöffengericht geladen, zumindest bis 7. Oktober wird verhandelt. An diesem Tag soll auch das Gutachten eines Buchsachverständigen gehört werden. Die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Leoben war kurz vor der Gemeinderatswahl fertig geworden - mehr dazu in Straner geht als Angeklagter in die Wahl und Straner-Anklage: SPÖ bleibt gelassen.

Zumindest bis 7. Oktober wird verhandelt

Straner ist ab 29. September vor ein Schöffengericht geladen, zumindest bis 7. Oktober wird verhandelt. Sowohl der Beschuldigte als auch Mitglieder der Aufsichtsbehörde und des Gemeinderats werden zu hören sein. An diesem Tag soll auch das Gutachten eines Buchsachverständigen gehört werden.

Fünf Verdachtsfälle

Dem ehemaligen Gemeindeoberhaupt werden insgesamt fünf Verdachtsfälle vorgeworfen: die Förderung für das Fohnsdorfer Kino, dem die Lustbarkeitsabgabe erlassen wurde, eine Zahlung für den Bau der Aqualux Therme ohne Genehmigung der Aufsichtsbehörde sowie eine Kredittilgung und ein Zuschuss für die Therme - beides ohne Gemeinderatsbeschluss. Zuletzt wird ihm auch noch ein Vertrag zwischen den ÖBB - Straners Arbeitgeber - und der Gemeinde zur Last gelegt, mit dem zu 50 Prozent eine Arbeitskräfteüberlassung vereinbart wurde, wofür die Gemeinde Zahlungen leistete. Die entsprechenden Vereinbarungen soll Straner selbst abgeschlossen haben. Teilweise sollen auch diesbezügliche Gemeinderatsbeschlüsse fehlen.

Ein bis zehn Jahre Haft drohen

Straner hatte am letzten Tag der Einspruchsfrist bekanntgegeben, er werde die Anklage wegen Amtsmissbrauchs und Untreue nicht beeinspruchen - mehr dazu in Kein Straner-Einspruch gegen Anklageschrift. Seit 2009 wurde gegen den Politiker ermittelt. Eine Mitangeklagte hatte sich im Vorfeld das Leben genommen. Dem Angeklagten drohen im Falle einer Verurteilung ein bis zehn Jahre Haft.