Offenes Kartnig-Urteil teilweise aufgehoben

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat das letzte offene Urteil im Prozess gegen Hannes Kartnig teilweise aufgehoben. Es geht dabei um jene Haftstrafe, zu der der Ex-Sturm-Präsident wegen manipulierter Abrechnungen verurteilt wurde.

Das Landesgericht in Graz hatte Kartnig im November wegen schweren Betrugs zu sieben Monaten Haft verurteilt: Er soll demnach der Bundesliga und dem steirischen Fußballverband manipulierte Abrechnungen vorgelegt haben und sie dadurch geschädigt haben - mehr dazu in Kartnig: Weitere sieben Monate Haft (18.11.2014).

Betrug oder schwerer Betrug?

Dieses Urteil wurde nun vom OGH aufgrund eines Verfahrensfehlers teilweise aufgehoben - es geht hier um die Frage Betrug oder schwerer Betrug. Das Verfahren muss nun am Landesgericht Graz neu verhandelt werden.

Mehrere Jahre Haft und hohe Geldstrafe

Anfang August wurde der 63-Jährige rechtskräftig zu drei Jahren Haft verurteilt: Der frühere Sturm-Präsident soll 2006 versucht haben, vom Land eine Kredithaftung in der Höhe von 1,2 Millionen Euro zu erlangen, obwohl der Verein längst pleite gewesen sei; die Förderung kam zwar nie zustande, aus strafrechtlicher Sicht zählt aber auch der Versuch. Außerdem sollen etliche Rechnungen bei Lieferanten nicht bezahlt worden sein - mehr dazu in Strafe für Kartnig auf drei Jahre reduziert (4.8.2015).

Bei den Finanzvergehen sah das Erstgericht 24 Monate und 6,6 Millionen Euro als angemessen an, die Höchstrichter reduzierten im April das Strafmaß - mehr dazu in 15 Monate Haft für Hannes Kartnig (23.4.2014).