Grazer Amokfahrt: Erste Zahlungen an Opfer

Drei Monate nach der Grazer Amokfahrt haben die Opfer bisher eine halbe Million Euro von der haftenden Versicherung erhalten. Die Stadt Graz unterstützt die Betroffenen zudem mit einem Spendenkonto.

Bei der Grazer Amokfahrt wurden drei Menschen getötet und 39 teils schwer verletzt. Am Dienstag wurde die U-Haft des mutmaßlichen Täters verlängert - mehr dazu in U-Haft für Grazer Amokfahrer verlängert.

15 Fälle bisher abgeschlossen

Insgesamt 42 Geschädigte bzw. deren Hinterbliebene meldeten sich bis jetzt bei der haftenden Versicherung: „Das sind im Wesentlichen die kleineren Ansprüche und Akontozahlungen“, sagte Wolfgang Reisinger von der Wiener Städtischen, 15 Fälle leicht verletzter Opfer seien sogar schon abgeschlossen.

Trauer in Graz

APA/Erwin Scheriau

Versicherung zahlt Reha der Schwerverletzten

„Wir haben aber auch Verletzte, wo wir weit über 100.000 Euro bezahlt haben. Das sind aber alles keine endgültigen Erledigungen“, so Reisinger. Für die vier sehr schwer Verletzten und neun schwer verletzte Opfer zahlt die Versicherung die Kosten der Rehabilitation: „Die Fälle der Schwerverletzten werden leider noch einige Monate oder unter Umständen sogar Jahre dauern, bis sie abgeschlossen werden können.“ Ob die veranschlagten 5,8 Millionen reichen, werde man frühestens in ein bis zwei Jahren wissen.

80.000 Euro für Zeugen mit psychischen Problemen

Die Zeugen, die infolge der Amokfahrt an psychischen Problemen leiden, können sich an die Stadt Graz wenden. Auf das Spendenkonto, das die Stadt errichtete, gingen bisher 80.000 Euro ein, allerdings wurden erst rund 20.000 Euro ausbezahlt, da sich nur wenige Betroffene meldeten: „Bisher haben wir rund 25 Ansuchen bekommen“, sagte Magistratsdirektor Martin Haidvogl.

„In erster Linie geht es um Zahlungen für Psychotherapieeinheiten, damit die Zeugen der Gewalttat diese auch gut verarbeiten können“, so Haidvogl weiter. Vom Spendenkonto werden fünf Therapieeinheiten bei Psychotherapeuten übernommen, weitere Sitzungen aber erst nach einer Prüfung, um Missbrauch vorzubeugen. Betroffene können sich weiterhin melden.

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