Acht Monate bedingte Haft für Polizisten

Im Grazer Straflandesgericht ist am Donnerstag ein Polizist wegen Amtsmissbrauchs zu acht Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Der Beamte hatte im Polizeicomputer Daten über seine Freundin abgefragt.

Dem Polizisten wurde vorgeworfen, für private Zwecke Abfragen im Polizeicomputer getätigt zu haben. Der Mann gab an, seine Freundin hätte ihn darum gebeten, alle weiteren Einsichten seien „zufällig“ passiert. Er wurde zu acht Monaten bedingter Haft verurteilt.

Polizist fand alte Anzeigen

Die Abfragen hatten nachweislich stattgefunden, die Zeiten sind im automatischen Protokoll genau aufgelistet. Der Beamte meinte jedoch, seine Freundin habe ihn nur gebeten, eine Abfrage wegen eines alten Schadensersatz-Falles für sie zu machen. Er willigte ein.

Dann fand er aber laut Staatsanwältin andere Informationen über seine Freundin, die er sich offenbar genauer anschaute. Dabei handelte es sich unter anderem um eine Anzeige wegen Stalkings und eine Geschichte wegen gefährlicher Drohung, wovon er nichts gewusst hatte.

Mann hat Freundin offenbar nicht geschlagen

Der Richter machte den Eindruck, als hätte er in gewisser Weise Verständnis für den Angeklagten, wies ihn aber darauf hin, dass solche privaten Nachforschungen unter allen Umständen strafbar sind. Die Strafe des Schöffensenats fiel dann mit acht Monaten bedingt eher mild aus.

Der zweite Vorwurf - er soll seine Freundin geschlagen haben, nachdem sie ihn mit seiner Ex-Frau im Bett erwischt hatte - erhärtete sich nicht, da wurde der Polizist freigesprochen. Da alle Beteiligten inklusive Anklägerin mit diesem Urteil zufrieden waren, wurde es auch sofort rechtskräftig.