Ex-Freundin ermordet: Lebenslange Haft

Lebenslange Haft lautet das Urteil für einen 31-Jährigen: Er soll heuer im Jänner seine Ex-Freundin gewürgt und erstochen haben; der Mann wurde als zurechnungsfähig eingestuft und war geständig. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Im Jänner lauerte der 31-Jährige seiner Ex-Freundin am Abend der Tat vor der Grazer Jugendservicestelle auf - dort war die 25-Jährige als Raumpflegerin beschäftigt und gerade auf dem Heimweg. Gewaltsam drängte der gebürtige Rumäne die Frau in die Räumlichkeiten zurück und würgte sie im Zuge eines heftigen Kampfes bis zur Bewusstlosigkeit. Danach stach er mit einem 30 Zentimeter langen Fleischmesser mehrmals auf sie ein

Mit Taxi zur Polizei gefahren

Als eine Mitarbeiterin der Jugendservicestelle die blutüberströmte Frau fand, war die 25-Jährige bereits tot - mehr dazu in Beziehungsstreit: Mann stach auf Freundin ein (30.1.2015). Der 31-Jährige war zunächst geflüchtet und entsorgte das Tatmesser eigenen Angaben zufolge in der Mur; danach steckte er sein Auto in Brand und ließ sich mit dem Taxi zur Polizei bringen. Dort gestand er schließlich seine Tat - mehr dazu in Mord in Graz: Täter stellt sich (21.1.2015).

Motive: „Tiefe Missgunst und reiner Egoismus“

„Eine Trennung kann sehr belastend sein, aber so ist das Leben“, meinte die Anklägerin bei Prozessauftakt im September, als sie ausführte, wie die junge Frau nach sechsjähriger Beziehung den Angeklagten 2012 aus der Wohnung geworfen hatte: „Sie hat ein glückliches Leben gehabt, und das hat er ihr nicht gegönnt“, betonte die Staatsanwältin, für die „tiefe Missgunst“ und „reiner Egoismus“ die Tatmotive sind.

Zur Tatzeit voll zurechnungsfähig

Der bisher unbescholtene Angeklagte gab bis zuletzt an, dass die Tat „eine Notwendigkeit“ gewesen sei: Wenn er sie nicht haben könne, solle sie auch niemand anders haben, soll er bei den Einvernahmen gesagt haben; auch mit seiner Verhaftung habe er gerechnet. Beim Prozess schilderte der Beschuldigte dann emotionslos, dass er zwar eifersüchtig gewesen sei, „aber nicht extrem“: Bereits Weihnachten 2014 habe er erstmals mit dem Gedanken gespielt, die 25-Jährige umzubringen, aber erst drei bis vier Tage vor der Tat fasste er den festen Entschluss.

Laut Gerichtsmedizinerin muss die junge Frau bereits das Bewusstsein verloren haben, als ihr der Angeklagte die tödlichen Messerstiche versetzte, denn es fanden sich keine Abwehrverletzungen. „Was kann man da nur empfinden, wenn man auf einen wehrlosen Körper einsticht, ist das eine Freude?“, fragte der Richter. „Es war keine Freude, ich war erschrocken“, antwortete der Angeklagte.

Gutachterin: „Sehr, sehr entschlossen“

Laut der psychiatrischen Gutachterin leidet der Angeklagte unter keinen schweren psychischen Erkrankungen, nur eine „depressive Verstimmung“ sei bei ihm feststellbar gewesen: „Er hat mit aller Macht an ihr festgehalten“, so die Gutachterin am Dienstag; diese Besessenheit habe dann auch zur Tat geführt: „Er dürfte nie gezweifelt haben. Er war sehr, sehr entschlossen.“

„So wenig Reue unmittelbar danach, das ist doch eher die Ausnahme?“, fragte der Richter nach. „Er war einzementiert in seiner Selbstrechtfertigung“, so die Psychiaterin, „die Sache war für ihn abgeschlossen und in den wesentlichen Aspekten für ihn auch erledigt.“ Das Urteil der Geschworenen lautet lebenslange Haft, ist allerdings noch nicht rechtskräftig.