Registrierkassen: Firmen gehen zu Gericht

Vier Unternehmer bringen Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof gegen die Registrierkassenpflicht ein. Sie wollen mit Hilfe der Wirtschaftskammer Steiermark eine Aufhebung der Pflicht, die am 1. Jänner in Kraft tritt.

Hauptkritikpunkte sind die Verhältnismäßigkeit und die fehlende Rechtssicherheit, hieß es seitens der Wirtschaftskammer Steiermark am Freitag. Bis jetzt waren Unternehmen mit einem Jahresumsatz von 150.000 Euro verpflichtet, eine Registrierkasse zu verwenden; mit 1. Jänner 2016 müssen Unternehmer bereits ab 15.000 Euro - davon 7.500 Euro in bar - eine Registrierkasse anschaffen - mehr dazu in Weiter Verwirrung um Registrierkassenpflicht.

„Verhältnis stimmt nicht“

Für den steirischen Wirtschaftskammer-Präsidenten Josef Herk stimmt damit die Verhältnismäßigkeit überhaupt nicht: „7.500 Euro im Jahr, das sind pro Arbeitstag 30 Euro. Dass jemand, der 30 Euro bar einnimmt, ein aufwendiges elektronisches Registrierkassensystem braucht, da stimmt aus unserer Sicht einfach das Verhältnis zu den Einnahmen und zum Aufwand nicht.“

Beispiele

Aus diesem Grund unterstützt die Wirtschaftskammer nun betroffene Unternehmer, die vor dem Verfassungsgerichtshof in der kommenden Woche Beschwerde einbringen werden. Bei der Pressekonferenz in Graz schilderten zwei Firmeneigentümer die Beweggründe ihrer Beschwerden.

Der Betreiber von Grillhendl-Stationen in mobilen Verkaufsständen in ganz Österreich wollte nach eigener Aussage nicht über die Kassenpflicht jammern, aber kritisierte: „Sie ist praktisch nicht umsetzbar.“ Die elektronischen Systeme hielten die Temperaturunterschiede und das Kondenswasser in den Ständen nicht aus - alle neun Monate müssten die Systeme ausgetauscht werden. Eine Schmuckdesignerin, die in einem Zelt auf Märkten verkauft und mit mobiler Bankomatkassa bezahlen lässt, kritisierte, dass im neuen Gesetz Bankomatkartenzahlungen als Barzahlung gelten.

Juristische Beratung

Die Unternehmer werden von Johannes Heinrich vom Institut für Rechtswissenschaften der Alpen-Adria-Universität in Klagenfurt sowie von Klaus Poier von der Grazer Universität juristisch beraten. Nicht die Kammer, sondern die betroffenen Firmeneigentümer müssen den Rechtsweg begehen, erklärte Heinrich, die Kammer könne sie dabei nur unterstützen. Derzeit seien bis zu fünf Beschwerden aus mehreren Sparten der Wirtschaftskammer geplant, „aber wer möchte, kann gerne noch aufspringen“, lud der Jurist auch andere Unternehmer ein.

„Typisch österreichische Lösung“

Herk zufolge sei die Belastungsgrenze im „Hochsteuerland Österreich“ für Unternehmer erreicht. Er sprach bei dem Gesetz von einer „typisch österreichischen Lösung“: Erst einmal einführen und dann hinterher reparieren. Diese „Herumwurschtlerei“ müsse aber aufhören: „Viele Unternehmer verlieren da einfach die Lust, unternehmerisch tätig zu sein.“

Anträge auf Aufhebung der Pflicht

Herk und Hermann Talowski, Obmann der Sparte Gewerbe und Handwerk, betonten, nicht grundsätzlich gegen eine Registrierung der Einkünfte zu sein. Die Anträge lauteten auf Aufhebung der Pflicht, weil der Verfassungsgerichtshof nur befugt ist, Gesetze aufzuheben, sie aber nicht abändern lassen kann.

Auch der niederösterreichische Landeshauptmann Erwin Pröll (ÖVP) spricht von einer schlampigen und unzureichenden Verordnung, die vor allem Gastwirte betreffe; für sie gibt es nun einen Aktionsplan - mehr dazu in Pröll wettert gegen Registrierkassenpflicht (noe.ORF.at).

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