Grazer Amokfahrer: Anklage wohl erst 2016

Etwas mehr als fünf Monate sind seit der Amokfahrt in Graz vergangen, und immer noch ist unklar, wann Anklage erhoben werden kann - heuer wahrscheinlich nicht mehr, denn ausständige Gutachten lassen weiter auf sich warten.

Am 22. September war zuletzt die Untersuchungshaft über den Grazer Amokfahrer wegen Flucht- und Tatbegehungsgefahr für zumindest weitere zwei Monate verlängert worden - mehr dazu in U-Haft für Grazer Amokfahrer verlängert (22.9.2015).

Amokfahrt Graz Herrengasse

Überwachungskamera

Bei der Amokfahrt am 20. Juni in der Grazer Innenstadt kamen drei Menschen - darunter ein vierjähriger Bub - ums Leben, 36 Menschen wurden verletzt

Diese Frist trat aber erst zwei Wochen später in Kraft, weil die Verteidigung Haftbeschwerde erhob und diese erst vom Oberlandesgericht behandelt werden musste. Der Einspruch wurde abgelehnt, die nächste Haftprüfungsverhandlung verschob sich vom 23. November auf den 9. Dezember.

Gutachten verzögern sich

Auch bei den Sachverständigen-Gutachten gibt es eine Verzögerung: Es wurden zwei Psychiater - einer von der Staatsanwaltschaft, einer vom Haftrichter - beauftragt, den Geisteszustand des Amokfahrers zu beurteilen. Ursprünglich wurde bereits im Oktober mit der Fertigstellung der Expertisen gerechnet - mittlerweile liegt aber der Endbericht der polizeilichen Ermittlungen vor, und dieser soll jetzt noch in die Gutachten eingearbeitet werden.

Wann sie fertig sein könnten, könne man derzeit nicht sagen, heißt es von der Staatsanwaltschaft Graz; möglicherweise ist dann sogar noch ein weiteres Gutachten notwendig, sollten die beiden Experten zu unterschiedlichen Auffassungen kommen.

Anklage oder Antrag?

Die Gutachten sind allerdings für die gerichtliche Aufarbeitung der Amokfahrt auf jeden Fall ausschlaggebend: Sollten die Experten den Todeslenker als nicht zurechnungsfähig erachten, müsste statt einer Anklage ein Antrag auf Unterbringung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher gestellt werden.