Grazer Amokfahrt: Anklage nicht vor Februar

Rund ein halbes Jahr nach der Amokfahrt in Graz ist nun die Expertise der Psychologin eingetroffen; wann tatsächlich Anklage erhoben werden kann, ist aber noch unklar.

Amokfahrt Graz Herrengasse

Überwachungskamera

Bei der Amokfahrt am 20. Juni in der Grazer Innenstadt kamen drei Menschen - darunter ein vierjähriger Bub - ums Leben, 36 Menschen wurden verletzt

Am 22. September war zuletzt die Untersuchungshaft über den Grazer Amokfahrer wegen Flucht- und Tatbegehungsgefahr für zumindest weitere zwei Monate verlängert worden - mehr dazu in U-Haft für Grazer Amokfahrer verlängert (22.9.2015).

Diese Frist trat aber erst zwei Wochen später in Kraft, weil die Verteidigung Haftbeschwerde erhob und diese erst vom Oberlandesgericht behandelt werden musste. Der Einspruch wurde abgelehnt, die nächste Haftprüfungsverhandlung verschob sich vom 23. November auf den 9. Dezember.

Anklage oder Antrag?

Mittlerweile traf laut einem Bericht der Tageszeitung „Österreich“ die Expertise der Psychologin ein - das Gutachten der Psychologin diene als Basis für die Ausführungen der beiden Gerichtspsychiater Peter Hofmann und Manfred Walzl, so der Leiter der Staatsanwaltschaft, Thomas Mühlbacher.

Die Mediziner müssen in erster Linie entscheiden, ob der Verdächtige zurechnungsfähig war oder nicht: Sollten die Experten den Todeslenker als nicht zurechnungsfähig erachten, müsste statt einer Anklage ein Antrag auf Unterbringung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher gestellt werden.

Da die Ausführungen noch ausständig sind, kann weder eine Anklage noch ein Antrag eingebracht werden; sollte es zu einem Prozess kommen, wird dieser vermutlich nicht vor Februar 2016 stattfinden.