Glücksspiel: Beschwerden zurückgezogen

Rund um die steirischen Glücksspiellizenzen hat sich eine überraschende Wendung vollzogen: Zwei Bewerber, die die Vergabe an drei Konkurrenten beeinsprucht hatten, haben ihre Beschwerden noch zurückgezogen.

Spielsucht Spielautomaten

APA/GEORG HOCHMUTH

Der Bescheid der Steiermärkischen Landesregierung ist rechtskräftig, Automaten dürfen ab Jänner in Betrieb gehen.

Nach dem neuen Glücksspielgesetz dürfen Spielautomaten künftig nur noch in Kleincasinos aufgestellt werden. Künftig sind statt bisher 2.600 Automaten nur noch 1.000 erlaubt - mehr dazu in Einbußen durch das neue Glücksspielgesetz und in Kleines Glücksspiel wird ab 2016 neu geregelt.

Im Frühjahr 2014 hatte das Land ein Verfahren zur Erteilung der drei Ausspielbewilligungen ab 2014 durchgeführt. Im Juni 2015 erhielten drei Bewerber - die PG Enterprise AG , die PA Entertainment & Automaten AG und die Novomatic AG - den Zuschlag für zwölf Jahre.

Ohne Angabe von Gründen

Die Anträge von zwei weiteren Bewerbern waren abgewiesen worden. Sie hatten daraufhin Beschwerden eingebracht, diese aber am Montag zurückgezogen. Das Landesverwaltungsgericht hatte bereits mehrere tausend Seiten an Akten studiert und für Freitag die Verhandlung angesetzt. Gründe für den Rückzug der Beschwerden nannten die unterlegenen Bewerber dem Gericht nicht.

Rund 1.000 Automaten ab Jänner in Betrieb

Mit dem rechtskräftigen Bescheid können die drei Firmen mit ihren Lizenzen die genehmigten gut 1.000 Automaten in der Steiermark ab Jänner in Betrieb nehmen. Bisher war man davon ausgegangen, dass der Rechtsstreit länger dauern wird und zumindest das erste Halbjahr 2016 nur im Casino Austria in Graz legal an Automaten gespielt werden kann.