Gutachten: Grazer Amokfahrer zurechnungsfähig

Nach der Amokfahrt in Graz Mitte Juni mit drei Toten liegt jetzt das erste psychiatrische Gutachten vor: Laut diesem war der Amokfahrer bei seiner Tat zurechnungsfähig. Seine Anwältin sieht das anders.

Der 26-Jährige wusste bei seiner Amokfahrt durch die Grazer Innenstadt am 20. Juni genau, was er tut: Zu diesem Schluss kam nun der erste psychiatrische Sachverständige, der vom Grazer Straflandesgericht beauftragt wurde, den Geisteszustand des Mannes einzuschätzen. Laut einem Bericht der „Kronen Zeitung“ (Donnerstag-Ausgabe) gab der Sachverständige auch die Empfehlung für eine Unterbringung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher ab, weil der Mann als gefährlich einzustufen sei.

Verteidigerin: „Aus Angst um sein Leben gehandelt“

Der inhaftierte Beschuldigte blieb dagegen bei seiner Verantwortung: Seine Verteidigerin sagte am Donnerstag, dass er sich damals schon längere Zeit verfolgt gefühlt und das am 20. Juni „besonders intensiv erlebt“ habe. Er habe „aus Angst um sein Leben gehandelt“, schilderte die Anwältin.

Die Frage, wie gefährlich ihr Mandat sei, sei ihrer Ansicht nach „nur unzureichend behandelt“ worden. Der Sachverständige gehe zwar von einer Gefährlichkeit aus, „allerdings ist vom Staatsanwalt ein zweiter Gutachter bestellt worden, und es ist abzuwarten, ob dieser zu einer anderen Schlussfolgerung kommt“, meinte die Anwältin; dieses Gutachten steht noch aus.

Sie selbst zeigte sich überzeugt, dass den „tragischen Ereignissen keine kriminelle Absicht zugrunde liegt“; die Verteidigerin hoffe, dass die Geistesverfassung ihres Mandanten sowie die Umstände der Tat im weiteren Verfahren vollständig geklärt werden.

U-Haft verlängert

Die Untersuchungshaft für den Amokfahrer abermals wegen Flucht- und Tatbegehungsgefahr für zumindest zwei Monate verlängert worden. Die nächste Haftprüfungsverhandlung ist für den 8. Februar angesetzt - mehr dazu in Grazer Amokfahrer: Anklage wohl erst 2016 (23.11.2015) und in Grazer Amokfahrt: Anklage nicht vor Februar (30.11.2015) sowie in Grazer Amokfahrt: Erste Zahlungen an Opfer (23.9.2015).

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