Tod nach falscher Spritze: Oberstaatsanwalt prüft

Die tödliche Verwechslung einer Spritze am LKH Graz vor zwei Jahren ist weiter Gegenstand gerichtlicher Ermittlungen. Der Vorhabensbericht der Staatsanwaltschaft Graz liegt nun zur Prüfung bei der Oberstaatsanwaltschaft vor.

Der mehrbändige Akt soll laut Sprecher Erich Leitner Mitte Jänner gesichtet und beurteilt werden. Danach werde bekannt gegeben, ob Anklage erhoben oder das Verfahren eingestellt wird. Ermittelt wurde wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung gegen eine Ärztin, zwei ehemalige Abteilungs-Chefs und die steirische Krankenanstaltengesellschaft nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz.

Ärztin spritzte ins Rückenmark statt in die Vene

Das Opfer, ein bekannter Grazer Unternehmer, hatte sich aufgrund seiner Leukämieerkrankung einer ambulanten Chemotherapie am Grazer Klinikum unterzogen. Er sollte am Tag des fatalen Irrtums im Dezember 2013 zwei Substanzen erhalten - eine Ärztin verabreichte ihm allerdings die für die Vene vorgesehene Spritze fälschlicherweise ins Rückenmark. Der Mann fiel ins Koma und starb kurz vor Weihnachten an den Folgeschäden der Spritzenverwechslung - mehr dazu in Spritze verwechselt: Opfer gestorben (23.12.2013).

Fehler wäre laut Gutachten vermeidbar gewesen

Der Vorhabensbericht der Staatsanwaltschaft Graz umfasst neben den Befragungen der Beschuldigten auch zwei Gutachten, eines des Krebsspezialisten Thomas Kühr und eines des Neurologen Hans-Peter Haring. Aus diesen soll hervorgehen, dass der Fehler vermeidbar gewesen sein wäre, wenn man das Medikament nicht als Spritze, sondern als Infusion vorbereitet hätte. Das sei auch von der Weltgesundheitsorganisation WHO schon vor Jahren vorgeschlagen worden. Außerdem hätte sich die Ärztin besser über die Medikamente informieren müssen. Haring ortete auch organisatorische Mängel.